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139/2003
Stand: 26.06.2003
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Ost-Heimkehrer erwarten "gleiche und gerechte Behandlung"

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/CFR) "Wir Heimkehrer erwarten eine gleiche und gerechte Behandlung der ehemaligen Kriegsgefangenen West und Ost für das Festhalten in ausländischem Gewahrsam". Dies erklärte Günter Berndt vom Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen bei der Anhörung im Innenausschuss am Mittwochnachmittag zum Gesetzentwurf des Bundesrates über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet. Die ablehnende Haltung der Regierungskoalition zum "Heimkehrerentschädigungsgesetz" (15/407) sei nicht verstehen. Der Sachverständige verwies in diesem Zusammenhang auf das neun Jahre nach Kriegsende in der Bundesrepublik verabschiedete und inzwischen abgelöste Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Danach war "für das Festhalten in ausländischem Gewahrsam" eine Entschädigung zu gewähren. Und um diese Entschädigung gehe es auch heute - und nicht um Eingliederung. "Wir Heimkehrer sehen aber auch den Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt - Gleichheit vor dem Gesetz", kritisierte er weiter. Dort heiße es: "Niemand darf wegen seiner Heimat benachteiligt oder bevorzugt werden." Die in den Osten entlassenen Kriegsgefangenen seien in ihre Heimat zurückgekehrt, hätten aber keine Haftentschädigung bekommen. Mit Blick auf die Finanzierung der Entschädigungsleistungen für die erwarteten etwa 32 000 betroffenen ehemaligen Kriegsgefangenen äußerte der Sachverständige: "Für den Milliardenhaushalt unseres Landes bedeutet dies eine Zahl auf der zweiten Stelle nach dem Komma."

Demgegenüber vertrat der Sachverständige Gustav Koch - vormals bei der Deutschen Ausgleichsbank - die Ansicht, dass für ein entsprechendes Gesetz die finanziellen Mittel fehlten. Niemand könne sagen, wie viele Anträge nach Einführung der angestrebten Entschädigungszahlung eingehen werden. Er erwartete "mindestens 35 000". Zudem könne die Überprüfung der Heimkehrereigenschaft im Einzelfall schwierig sein. Die weiterhin ablehnende Haltung der Bundesregierung sei somit - bei allem Verständnis für das schwere Schicksal der ehemaligen Kriegsgefangenen - gerechtfertigt. Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates stellte Erich Heidenreich als Sachverständiger und Betroffener fest: "Wer die im Gesetzentwurf geforderte Entschädigung mit der Heimkehrerstiftung in einen Topf wirft, hat meines Erachtens das vorgeschlagene Entschädigungsgesetz nicht verstanden". Er betonte, dass er nach elfjähriger russischer Kriegsgefangenschaft bei Rückkehr in den Osten Deutschlands keinerlei Entschädigung erhalten habe und allein auf die Unterstützung seiner Eltern angewiesen gewesen sei. Sein Schicksal sei kein Einzelschicksal. Dies habe in irgendeiner Form jeden in den Osten entlassenen Kriegsgefangenen betroffen.

Von der Ex-DDR habe sie keinerlei Haftentschädigung für die Jahre im Lager Stalinogorsk erhalten, erklärte auch Franziska Nowacki als Betroffene und Sachverständige. Sie appelliere an das politische Gewissen der Abgeordneten, endlich die letzten offenen Probleme der Kriegsgeneration zu lösen. Laut Heinz Oppermann von der Heimkehrerstiftung in Bonn sind die ehemaligen Kriegsgefangenen und ihre Witwen im Beitrittsgebiet seit 1993 über das Heimkehrerstiftungsgesetz in die Leistungen der Stiftung einbezogen. Dabei handle es sich aber nicht um Entschädigungen, sondern um finanzielle Hilfen bei vorliegender Bedürftigkeit. Seinerzeit seien, so Oppermann weiter, in der Bundesrepublik nach dem früheren Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Entschädigungen an alle Berechtigten gezahlt worden "ohne Rücksicht auf deren Beruf und deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung". Deshalb sei es "nicht mehr als recht und billig", dass die ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivilverschleppten im Beitrittsgebiet für ihre Haftzeit mit "unvorstellbarer Fronarbeit" endlich eine Entschädigung erhalten. Wegen des hohen Durchschnittsalters der Kriegsgeneration sei Eile geboten, mahnte Oppermann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_139/04
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