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140/2003
Stand: 26.06.2003
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Bundesregierung gegen "Öffnungsklausel" bei der Beamtenbesoldung

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat sich gegen eine "Öffnungsklausel" ausgesprochen, durch die den Ländern die Möglichkeit eingeräumt würde, die lineare Anhebung der Beamtenbesoldung um bis zu drei Monate hinausschieben zu können. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung (15/1223) zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Regierung vorgelegten Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 (15/1186) hervor. Ein solcher Gestaltungsspielraum würde den Kernbereich der Besoldung berühren, heißt es zur Begründung. Nach Auffassung der Regierung muss der Gleichklang bei der linearen Anpassung der Bezüge gewahrt bleiben. Ein Auseinanderklaffen von Beamten- und Tarifbereich sollte vermieden werden. Entsprechenden Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Regierung daher nicht zu. Dagegen übernimmt sie den Vorschlag des Bundesrates, dass die Besoldung der Spitzenbeamten in den Ländern (Staatssekretäre und Ministerialdirektoren) in diesem und im nächsten Jahr nicht angehoben wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_140/09
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