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149/2003
Stand: 02.07.2003
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Roth kritisiert die Lage der Menschenrechte in den Maghreb-Staaten

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/RAB) Die Lage der Menschenrechte in den Maghreb-Staaten im nördlichen Afrika ist nicht zufriedenstellend. Diese Einschätzung vertrat die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), am Mittwochnachmittag im Fachausschuss. Zu Algerien hieß es im Einzelnen, dort habe sich die Situation zwar seit 1999 verbessert, Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit klafften aber auseinander. Zu erwähnen sei, dass 80 Prozent der Opfer terroristischer Angriffe Frauen und Kinder seien. Insgesamt sei die Situation für die Frauen schwierig, da zum Beispiel die Mehrehe für Männer weiterhin erlaubt sei und sie keine Erbansprüche hätten. Zu Tunesien erklärte Roth, dort werden die Pressefreiheit eingeschränkt und Menschenrechtsorganisationen an ihrer Arbeit behindert. Während die Bedingungen für Frauen deutlich besser seien als in Nachbarländern, würden Oppositionelle schikaniert und teilweise gefoltert.

In Marokko hat sich die Lage seit der Inthronisierung von König Mohammed VI gebessert, auch wenn sich das Land menschenrechtspolitisch derzeit in einer Stagnationsphase befindet, so Roth. Während die klassischen Grundrechte gewährleistet seien, gebe es in dem nordafrikanischen Land drei Tabuthemen: der Islam, der König sowie die Zughörigkeit der Westsahara zu Marokko. Weiter führte sie aus, Frauen würden sowohl im Erbrecht als auch im Scheidungsrecht benachteiligt. Sehr unbefriedigend ist laut Roth die Menschenrechtslage in Libyen. Dies sei der Fall, obwohl sich derzeit ein Sohn des Revolutionsführers Gaddafi mit einer Kampagne gegen Folter zu profilieren versuche. Schwierig ist laut dem Bericht der Menschenrechtsbeauftragten auch die Lage in Mauretanien. Sehr problematisch sei zum Beispiel der weitere Fortbestand rechtsstaatlicher Abhängigkeitsverhältnisse. Die weit verbreitete Genitalverstümmlung von Mädchen und Frauen werde in dem Land weitgehend tabuisiert. Den Angaben Roths zufolge ist diese Praxis keineswegs kulturell bedingt, sondern Ausdruck einer patriarchalen Struktur. Die Regierung werde sich soweit wie möglich sowohl auf europäischer als auch auf bilateraler Ebene für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten einsetzen, betonte die Menschenrechtsbeauftragte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_149/01
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