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171/2003
Stand: 07.08.2003
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Regierung: Osterweiterung wird Wohlstandsgefälle in der EU verringern

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich das Wohlstandsgefälle in der Europäischen Union nach der im kommenden Jahr anstehenden Osterweiterung verringern wird. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (15/1458) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/1373) unter Hinweis auf die Wachstumsraten der Beitrittsländer, die seit langem im Durchschnitt über denjenigen der gegenwärtigen Mitgliedstaaten liegen. Als Beispiel führt die Exekutive Irland, Spanien und Portugal an, die nach der Aufnahme in die EU eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen hatten. Erhebliche Bedeutung komme aber den fortgesetzten Reformanstrengungen in den Beitrittsstaaten sowie der weltwirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre hinzu. Weiter heißt es in der Antwort, die Regierung habe in den vergangenen Jahren ein großes Informationsangebot zur Osterweiterung bereit gestellt; dieses will sie auch in den nächsten Jahren anbieten. Umfragen in den betroffenen Ländern hätten deutlich gemacht, dass sich die Bevölkerung in den Beitrittsstaaten mehrheitlich nicht ausreichend über die Aufnahme in die Europäische Union informiert fühlt. Die EU-Kommission und die verschiedenen Regierungen der Beitrittsländer wollen deshalb ihre Informationskampagnen verbessern. Auf Anfrage der Union erklärt die Regierung zur Verkehrspolitik, eine stärkere EU-weite Harmonisierung der Mineralölsteuer sei nötig, um die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehrsgewerbe fair zu gestalten. Insgesamt bewertet die Regierung die Osterweiterung sowohl für Mitgliedstaaten als auch für die Beitrittsländer mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen positiv. Laut Antwort ist ein Anstieg der Einwanderung und Immigration aus Osteuropa nach Deutschland als Folge der Aufnahme nicht zu erwarten. Die Regierung weißt daraufhin, dass in den Beitrittsverhandlungen Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren vereinbart worden seien. In diesem Zeitraum seien die Mitgliedstaaten ermächtigt, ihre nationalen Regelungen beizubehalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_171/01
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