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173/2003
Stand: 14.08.2003
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43 380 Anträge auf Rente für Beschäftigung in einem Ghetto gestellt

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach Auskunft des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind bisher 43 380 Anträge auf Leistungen nach dem Gesetz zur "Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" gestellt worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/1475) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1290). Wie es in der Anfrage hieß, waren mit dem Mitte 2002 in Kraft getretenen Gesetz zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts umgesetzt worden, nach denen eine während des Zweiten Weltkrieges im Ghetto aufgenommene Tätigkeit, etwa im Ghetto Lodz, als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden kann. Nach Angaben der Regierung liegen darüber hinaus bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz weitere etwa 2 500 Anträge vor, die wegen unvollständiger Personalien noch nicht registrierfähig sind. Die israelische Nationalversicherung habe zudem mitgeteilt, dass dort noch etwa 12 000 Anträge vorliegen.

Bei den befragten Rentenversicherungsträgern seien bisher 1 886 Anträge bewilligt worden, während 5 539 Anträge abgelehnt worden seien, teilt die Regierung mit. Nach überschlägiger Sichtung der Landesversicherungsanstalten und der Bundesknappschaft sei mit etwa 1 350 Widerspruchsverfahren, 85 Verfahren in der ersten Instanz und 20 Verfahren in der zweiten Instanz zu rechnen. Die Regierung weist darauf hin, dass die genannten Zahlen noch keine Rückschlüsse auf die endgültige Bewilligungsquote zulassen, weil die meisten Anträge noch bearbeitet würden. Sehr viele Anträge seien erst kurz vor Ablauf der Antragsfrist gestellt worden, heißt es weiter. Es wird den Angaben zufolge erwartet, dass sich für je 1 000 Berechtigte jährliche Mehrausgaben von rund 1,6 Millionen Euro ergeben. Für die rückwirkende Zahlung ab Juli 1997 bis Mitte 2002 sei für je 1 000 Berechtigte mit Aufwendungen von rund 8 Millionen Euro gerechnet worden. Derzeit beliefen sich die jährlichen Aufwendungen für die 1 886 Berechtigten auf 5,6 Millionen Euro. Durch die Nachzahlungen für die Zeit ab 1. Juli 1997 seien Aufwendungen von rund 33,5 Millionen Euro entstanden.

Eine Verlängerung der Antragsfrist um ein Jahr auf den 30. Juni 2004 hält die Regierung nicht für notwendig. Die Antragsfrist stelle keine Ausschlussfrist für einen Anspruch dar. Wenn der Rentenantrag nach dem 30 Juni dieses Jahres gestellt wurde, werde die Rente mit Beginn des Antragsmonats gezahlt. Rentenempfänger mit Ghetto-Beschäftigungszeiten, bei denen eine rückwirkende Zahlung nicht mehr möglich ist, weil sie den Antrag erst nach Ablauf der Frist gestellt haben, erhielten als Ausgleich eine um bis zu 36 Prozent höhere Rentenzahlung, wenn die Rente ab Juli 2003 gezahlt wird. Bei einem späteren Rentenbeginn ergebe sich eine weitere Erhöhung des Zugangsfaktors, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_173/05
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