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176/2003
Stand: 19.08.2003
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Regierung will Gebührenordnungen für Freie Berufe reformieren

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung der Bundesregierung sind sowohl die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als auch die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) reformbedürftig. Es müssten die in den Gebührenverzeichnissen für die vertragsärztliche Versorgung vorgenommenen Reformen nachvollzogen werden, heißt es in einer Antwort der Regierung (15/1477) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1266). Überlegungen, den Interessenausgleich zwischen den Beteiligten stärker in das Verfahren zur Weiterentwicklung der Gebührenordnungen einzubeziehen, seien noch nicht abgeschlossen. Änderungsbedarf bestehe auch bei der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung, für deren Novellierung es bereits einen Referentenentwurf gebe.

Darüber hinaus sieht die Regierung Reformbedarf bei der Rechtsanwaltsvergütung, die in einem Gesetzgebungsvorhaben geändert werden soll. Mit einem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz soll zugleich die Qualität anwaltlicher Leistung verbessert werden. Anschließend sei geplant, auch die in der Kostenordnung geregelten Gebühren der Notare zu ändern und so eine bessere Qualität zu erzielen. Schließlich prüften das Bundeswirtschaftsministerium und die Länderwirtschaftsministerien Änderungen bei den Kehr- und Überprüfungsgebührenordnungen der Schornsteinfeger, um die Gebührenbelastungen zu senken.

Für die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden der Antwort zufolge derzeit drei Modelle erörtert. Das erste sieht vor, die HOAI abzuschaffen und sie durch das Recht der Ingenieur- und Architektenkammern zu ersetzen, die unverbindliche Honorarempfehlungen aussprechen. Nach dem zweiten Modell soll die HOAI mit unverbindlichen Honorarsätzen ausgestattet werden. Nach dem dritten Modell sollen verbindliche Mindest- und Höchstsätze beibehalten werden. Die Regierung ist davon überzeugt, dass bei einer umfassenden Reform die Honorare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt und Bonus-Malus-Regelungen eingeführt werden können. Die Forderung nach einer Vereinfachung der HOAI beruhe auf

ihrer Kompliziertheit, die Anlass für zahlreiche Rechtstreitigkeiten sei. Von einer Reform erwartet die Regierung auch eine Erleichterung bei der Festsetzung der Honorare. Bei unverbindlichen Honoraren rechnet sie weder mit einem Verlust an Kaufkraft noch mit rückläufiger Investitionsbereitschaft oder einer Verlagerung von Bürokapazitäten ins Ausland.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_176/01
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