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186/2003
Stand: 10.09.2003
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Flugverkehrsabkommen mit den Niederlanden zustimmen

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1522) zu dem deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April 2003 über den Flughafen Niederrhein vorgelegt. Mit dem Vertrag soll es der Bundesrepublik Deutschland gestattet werden, die Durchführung der Flugverkehrskontrolle für den An- und Abflug zum und vom Flughafen Niederrhein nach Maßgabe des niederländischen Rechts und den Sonderbestimmungen des Vertrages in einem Teil des niederländischen Luftraums vorzunehmen. Die Flugverkehrskontrolle für den An- und Abflug auf niederländischem Hoheitsgebiet soll aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgen, um die Einheitlichkeit und damit auch die Sicherheit des Luftverkehrs am wirtschaftlichsten zu gewährleisten, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_186/04
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