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194/2003
Stand: 22.09.2003
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Gesundheitsreform findet unterschiedliches Echo

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/GER) Der von den Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (15/1525) hat gegensätzliche Reaktionen bei Sachverständigen und Interessenverbänden hervorgerufen. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung hervor, die um 13 Uhr im Reichstagsgebäude begonnen hat. Die drei Fraktionen wollen mit einer umfassenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kassen im Jahr 2004 um rund 10 Milliarden Euro entlasten. Dem Entwurf zufolge soll das finanzielle Entlastungsvolumen bis zum Jahr 2007 auf 14 bis 15 Milliarden Euro steigen. Auf der Tagesordnung des Hearings steht auch ein Antrag der FDP (15/1526) zum gleichen Thema.

Während unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßen, lehnen ihn vor allem der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) entschieden ab. In der schriftlichen Stellungnahme des VAD heißt es, die geplanten Neuregelungen wie die Erhöhung des Herstellerrabattes und die Festlegung eines Mindestpreisabstandes zum Originalpräparat von mindestens 15 Prozent oder 15 Euro für Importarzneimittel verursachten erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Sollte diese Regelung Realität werden, so die Vertreter des VAD, wäre der weit überwiegende Teil der in Deutschland tätigen Importeure gezwungen, ihr Geschäft zu schließen. Mehr als 3000 Arbeitsplätze würden entfallen. Auch für den VFA verursacht die Gesundheitsreform erhebliche "Strukturschäden" für den Pharmastandort Deutschland. Durch die Regelungen würden gerade die Unternehmen der pharmazeutischen Industrie getroffen, die besonders innovativ seien und einen hohen Beitrag zur Wertschöpfung in Deutschland leisteten. Dabei entstünden diese Belastungen vor allem durch die geplante Erhöhung des Zwangsrabatts von 6 Prozent auf 16 Prozent und die Ausweitung der Festbetragsregelung auf patentgeschützte Arzneimittel. Wenn neue Medikamente keinen erkennbaren Zusatznutzen gegenüber bereits bekannten Medikamenten haben oder wenn bereits drei patentgeschützte Medikamente gleicher Zusammensetzung auf dem Markt sind, sollen diese unter den Festbetrag fallen. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels kritisiert außerdem die geplante Freigabe des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit gefährden würden, sowie die Aufhebung des Verbots, Zweigstellen der eigenen Apotheke zu errichten.

Auch die im Modernisierungsgesetz vorgesehene Stärkung der Hausärzte löst vor allem bei der Bundeskonferenz der ärztlichen Leiterinnen und Leiter Deutscher Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (BDK) große Bedenken aus, da durch die jetzige Formulierung die besondere Situation psychisch kranker Menschen nicht berücksichtigt werde. Durch den erheblich erschwerten Zugang zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und zur Psychiatrischen Institutsambulanz sieht der BDK große Benachteiligungen auf die Patienten zukommen. Die Folgen wären unzureichende Diagnostik und Fehlbehandlungen. Dieselben Probleme erkennt auch die Bundespsychotherapeutenkammer. In ihrer Stellungnahme heißt es dazu, durch die verschlechterten Arbeitsbedingungen von Psychotherapeuten und die Einführung der Praxisgebühr sowie durch die Pflicht zur Hausarztüberweisung würden psychisch kranke Menschen bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie diskriminiert. Sie fordert deswegen, die Erhebung der Praxisgebühr zumindest für die Dauer der Behandlung entfallen zu lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_194/01
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