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209/2003
Stand: 07.10.2003
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Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Nord- und Ostsee erläutern

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/GER) Die Fraktion der CDU/CSU fordert die Regierung in einer Kleinen Anfrage (15/1630) auf, zu den Vorschlägen des Bundesamts für Naturschutz (BfN) für die Ausweisung großflächiger Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone für Nord- und Ostsee (AWZ) Stellung zu beziehen. Bei der Erarbeitung dieser Vorschläge seien die zugrunde liegenden Vorschriften der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie nach Feststellung von nachgeordneten Fachbehörden "grob fehlerhaft" angewendet worden, heißt es. Dies würde auch eine aktuelle Studie "Zur Ausweisung von Natura 2000-Schutzgebieten in der AWZ von Nord- und Ostsee unter Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen und -Fischarten" bestätigen. Als Grundlage für die Gebietsvorschläge seien die Begriffe "Riff" und "Sandbank" herangezogen worden, allerdings würde die Begriffsbestimmung durch das BfN laut Studie "substanziell von der in der Wissenschaft gängigen Ausfassung abweichen". Auch die Begründung von Gebietsvorschlägen mit dem Vorkommen von besonders schutzwürdigen Fischarten durch das BfN basiere auf einer fehlerhaften Anwendung, da für das Vorkommen dieser Arten in den vorgeschlagenen Gebieten keine gesicherten Daten vorhanden seien. Die CDU/CSU-Fraktion will in diesem Zusammenhang wissen, welche Auswirkungen auf die diversen wirtschaftlichen Tätigkeiten in der deutschen AWZ die Regierung durch die Ausweisung der Natura 2000-Schutzgebiete erwartet. Außerdem soll die Regierung sagen, wie sie verhindern will, dass durch die Ausweisung von Meeresschutzgebieten erhebliche Wettbewerbsnachteile für die Fischerei und die Entwicklung von Zukunftstechnologien im deutschen Offshore-Bereich gegenüber den europäischen Nachbarn entstehen. Auch die Tatsache, dass die Anwendung der Auswahlkriterien für die Schutzgebiete erheblich von der Praxis in den benachbarten Mitgliedstaaten der EU abweiche, bedürfe einer Erklärung der Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_209/06
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