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212/2003
Stand: 09.10.2003
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Verträge zu den Grenzverläufen nach Frankreich und Österreich umsetzen

Auswärtiges/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/GER) Der Grenzverlauf zwischen Deutschland und Frankreich auf den ausgebauten Strecken des Rheins soll nicht mehr über den Talweg, sondern vereinfachend über die Mittellinie des Rheins bestimmt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/1650) hervor, mit dem ein entsprechender Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik umgesetzt werden soll. Die exakte Bestimmung der Staatsgrenze sei eine Voraussetzung für die Schaffung vertraglicher Regelungen und vereinfache die Wahrnehmung öffentlicher, wirtschaftlicher und privater Rechte, heißt es. In dem Gesetzentwurf (15/1655) zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze sollen die Gebietsgrenzen durch ihre Dokumentation sichergestellt werden. Laut Entwurf sollen für die Grenzabschnitte "Salzach" ein Grenzurkundenwerk erstellt und für "Scheibelberg-Bodensee" und "Innwinkel" die bereits bestehenden erneuert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_212/04
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