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214/2003
Stand: 13.10.2003
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Steueramnestiegesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Montagmittag die gleichlautenden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/1309) und der Bundesregierung (15/1521) zur Förderung der Steuerehrlichkeit ohne Änderungen angenommen. Die Koalitionsfraktionen votierten für den Entwurf, CDU/CSU und FDP lehnten ihn ab. Keine Mehrheit fanden darüber hinaus ein Gesetzentwurf der FDP zur vereinfachten Nachversteuerung als Brücke in die Steuerehrlichkeit (15/470) und ein Antrag der Fraktion, eine Zinsabgeltungssteuer einzuführen, um Fluchtkapital zurückzuholen (15/217). Ziel des Gesetzentwurfs, der am Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden soll, ist es, Steuerhinterziehern die Möglichkeit zu geben, durch eine Erklärung und das Zahlen einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe von einer Strafe oder Geldbuße befreit zu werden. Die CDU/CSU prognostizierte, dass nicht sehr viele Steuersünder von dieser "Brücke in die Steuerehrlichkeit" Gebrauch machen werden, um die vom Bundesfinanzministerium erwarteten 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erzielen. Steuerunehrlichen mit Auslandsguthaben wollten Sicherheit über die künftige Besteuerung ihrer Vermögen im Inland haben, was derzeit nicht der Fall sei. Auch die FDP sprach von einem "untauglichen Versuch". Die Koalition erschüttere das Vertrauen in eine verlässliche Finanzpolitik, die Verunsicherung halte weiter an. Die Sozialdemokraten sahen in der noch nicht beschlossenen Einführung einer Abgeltungssteuer nicht das entscheidende Problem, wie dies von einigen Sachverständigen in der Anhörung zu den Gesetzentwürfen gesagt worden sei. Bündnis 90/Die Grünen betonten, die Amnestie stelle ein einmaliges Angebot an Steuerhinterzieher dar.

Der Finanzausschuss hat darüber hinaus mit Koalitionsmehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung der Protokollerklärung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz" (15/1518) angenommen. Auch dieses Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Dazu hatten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU/CSU Änderungsanträge eingebracht, wobei lediglich die Koalitionsanträge eine Mehrheit fanden. Die Koalition nahm unter anderem eine Bitte des Bundesrates auf, den Entwurf um eine "sinnvolle Neuregelung der Besteuerung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen" zu ergänzen. Dabei soll das Prinzip der Spartentrennung bei Versicherungsunternehmen und das Verbot der Organschaft bestehen bleiben.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Beschränkung des Verlustvortrags oberhalb eines Sockelbetrages von 100.000 Euro. Die Union hatte in einem Änderungsantrag gegen diese so genannte Mindestbesteuerung argumentiert. Änderungsbedarf sah sie auch bei der geplanten Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Nach ihrer Auffassung sollte eine Fremdfinanzierung steuerlich unschädlich sein, die bis zum Vierfachen des anteiligen Eigenkapitals geht. Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital sollten nicht unter die Vorschrift fallen, wenn sie insgesamt nicht mehr als 500.000 Euro betragen. Die SPD sah in dem Entwurf den Versuch, eine Vereinbarung von Bundesregierung und Bundesrat während des Vermittlungsverfahrens zum Steuervergünstigungsabbaugesetz umzusetzen, um das Körperschaftsteueraufkommen zu verstetigen. Dagegen geht der Entwurf für die Union über die damalige Protokollerklärung hinaus. Die Bündnisgrünen bezeichneten das Gesetz als "Minimalkonsens". Die FDP kritisierte die "einseitige Betonung fiskalischer Interessen".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_214/01
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