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257/2003
Stand: 18.11.2003
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Über volljährige Personen im Jugendstrafrecht Auskunft geben

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Der Gesetzgeber ging bei der Schaffung des Jugendgerichtsgesetzes davon aus, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende die Ausnahme und die Anwendung des allgemeine Strafrechts die Regel sein sollte. Nach der in den letzten Jahren zu beobachtenden Praxis wird bei Straftaten Heranwachsender überwiegend das Jugendstrafrecht angewandt. Dies schreibt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/2017).

Die Union möchte vor diesem Hintergrund wissen, in wie vielen Fällen in den einzelnen Bundesländern Heranwachsende in den Jahren 1991 bis 2002 nach dem Jugendstrafrecht und dem allgemeinen Strafrecht verurteilt wurden. Besonders interessieren dabei Delikte wie vorsätzliche Tötung, Raub und Erpressung, Vergewaltigung und gefährliche Köperverletzung. Ob es ein Stadt-/Landgefälle bei Heranwachsenden in der Anwendungshäufigkeit von Jugendstrafrecht gibt, ist auch von Interesse. Wie häufig zur Ermittlung des Reifegrades von Heranwachsenden Gutachten extern in Auftrag gegeben werden, und welche Kosten hierdurch jährlich entstehen, wird ebenfalls gefragt. In welchen Mitglieds- und Beitrittsländern der Europäischen Union volljährige Personen im Alter bis 21 Jahren ohne Einschränkung dem allgemeinen Strafrecht unterliegen und in welchen für den gleichen Personenkreis gesetzliche Milderungen im allgemeinen Strafrecht existieren, will die CDU/CSU ebenfalls wissen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_257/07
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