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257/2003
Stand: 18.11.2003
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Bundesrat lehnt Nachtragshaushaltsgesetz 2003 ab

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/POT) Der Bundesrat lehnt in einer Stellungnahme (15/1990) das von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushaltsgesetz 2003 (15/1925) ab. Die Bundesregierung habe sich bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2003 trotz aller vorherigen Mahnungen der Länderkammer von viel zu optimistischen Wachstumsraten leiten lassen. Die mit dem Nachtragshaushalt 2003 offen gelegte Verdopplung der geplanten Neuverschuldung zeige, dass die Bundesregierung zuvor die Prinzipien der Haushaltswahrheit und -klarheit "grob missachtet" habe. Sie habe damit jegliches Vertrauen und Glaubwürdigkeit in ihre Finanzpolitik verspielt, kritisiert der Bundesrat. Ursächlich für die dramatische Finanzentwicklung sei zudem, dass strukturelle Reformen zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, zur Belebung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt sowie zur Gesundung der sozialen Sicherheitssysteme zu lange unterblieben oder zu zögerlich angegangen worden seien. Zudem stellt die Länderkammer fest, dass der Bund durch den Haushalt 2003 und die ihm zuzurechnenden Defizite bei den Sozialversicherungen "die zentrale Verantwortung" für das erneute erhebliche Überschreiten der EU-Defizitgrenze von drei Prozent in diesem Jahr trage.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass in der gegenwärtigen labilen wirtschaftlichen Situation die Störung des vorliegenden gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht durch prozyklische Eingriffe auf der Ausgaben- und Einnahmenseite verstärkt werden dürfe. Eine Erhöhung des gesamtstaatlichen Defizits auf rund vier Prozent sei daher unvermeidbar und finanz- und wirtschaftspolitisch gerechtfertigt. Zur Behebung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts habe die Bundesregierung ein Konsolidierungskonzept vorgelegt, dass aus einem Zusammenspiel von kurzfristiger Ausweitung der Kreditaufnahme und längerfristiger Ausgabenbegrenzung, strukturellen Reformen und einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bestehe. Diesem Konsolidierungskonzept solle die Länderkammer im derzeitigen Vermittlungsverfahren zustimmen, fordert die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_257/11
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