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266/2003
Stand: 04.12.2003
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Fallpauschalen für Krankenhausleistungen liegen 2,1 Millionen Daten zugrunde

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Für die Kalkulation der Fallpauschalen-Katalogs für die Vergütung von Krankenhausleistungen liegen 2,1 Millionen Fälle aus dem Jahre 2002 zugrunde. In der Antwort der Regierung (15/2099) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2032) heißt es, die Daten spiegelten die Kosten von 137 Krankenhäusern, darunter zwölf Universitätsklinika, wieder. Laut Antwort flossen in die Kalkulation rund 250 Falldaten von Kindern unter 15 Jahren. Zur Vergleichbarkeit mit dem australischen Abrechnungssystem der "Diagnosis Related Groups" (DRG) schreibt die Regierung, dieses werde im steuerfinanzierten australischen Gesundheitssystem eigenständig von den einzelnen Bundesstaaten organisiert. Eine fallbezogene Vergütung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen erfolge in Australien grundsätzlich nicht, vielmehr würden entsprechende Leistungen über das Gesamtbudget des Krankenhauses abgerechnet. Nach eigenen Angaben hat die Regierung keine Erkenntnisse über Probleme, die bei der DRG-Vergütung von Leistungen, die für Kinder erbracht werden, in Australien auftreten. Im Übrigen erfolge die Einführung eines deutschen Fallpauschalensystems behutsam im Rahmen eines lernenden Systems, so dass eventuell auftretenden Problemen flexibel begegnet werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_266/08
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