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272/2003
Stand: 10.12.2003
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Fraktionen einig: Auswahlrecht der Hochschulen stärken

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/BES) Die Hochschulen brauchen mehr Autonomie beim Auswahlrecht ihrer Studentenschaft: Darin waren sich alle Fraktionen im Bildungsausschuss am Mittwochvormittag einig. Bei den Vorschlägen für die Ausgestaltung und Grenzen der Hochschulautonomie gingen die Meinungen allerdings auseinander. Grundlage für die Beratung war der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (15/1498). Dessen zentrales Ziel ist es, den Hochschulen ein stärkeres Auswahlrecht bei der Vergabe von bundesweit zulassungsbegrenzten Studienplätzen zu verleihen.

Dazu schlägt der Bundesrat zwei Modelle des Auswahlverfahrens vor: Nach dem ersten Modell werden 50 Prozent der Gesamtanzahl an Studienplätzen nach dem Grad der Eignung der Bewerber durch die Hochschule vergeben. Die restlichen 50 Prozent werden in diesem so genannten Baden-Württemberg-Modell durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) an die Bewerber verwiesen, von denen die Hälfte der Plätze an die Abiturbesten entsprechend ihrer Ortswünsche, die andere Hälfte nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und der Wartezeit vergeben werden. Im zweiten, so genannten NRW-Modell, werden dagegen die Abiturbesten begünstigt, indem 25 Prozent der Bewerber durch die ZVS einen Studienplatz nach eigener Ortswahl durch ihre Abiturnote, weitere 25 Prozent nach dem durch die Hochschule festgestellten Eignungsgrad erhalten. Die verbleibenden Studienplätze werden durch die ZVS nach den Kriterien der HZB und Wartezeit vergeben. Beide Modelle verlagern die Bewerberauswahl in größerem Umfang als bisher von der ZVS auf die Hochschulen. Den durch die Abiturnote bestqualifiziertesten Hochschulbewerbern wird aber gleichzeitig abverlangt, die gewünschte Hochschule selber auszusuchen. Dabei sollen die Länder entscheiden, welches der beiden Modelle im jeweiligen Land Anwendung findet. Die SPD-Fraktion begrüßte die Initiative der Länderkammer grundsätzlich, lehnte sie jedoch aus mehreren Gründen ab. So sei die vorgeschlagene Neuregelung sehr unübersichtlich für Abiturienten und Hochschulen. Die geplanten Modelle hätten zur Folge, dass in 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen entstehen. Aufgrund der mangelnden Transparenz bestünden zudem auch verfassungsrechtliche Bedenken, so die Sozialdemokraten. Dem widersprach die Union und bescheinigte den Sozialdemokraten eine "gewisse Angst vor Veränderungen", die sie hindere, mehr Wettbewerb im Hochschulbereich zuzulassen. Es bestehe keine Gefahr, dass 16 verschiedene Modelle in Deutschland gelten würden. Es gebe lediglich zwei, auf die sich die Länder geeinigt hätten. Dies sei ein akzeptabler Weg, auch wenn eine einheitliche Lösung besser gewesen wäre. Die Bundesratsinitiative werde in ihrer Zielsetzung von der Union ausdrücklich unterstützt, denn das Auswahlrecht sei ein Schlüssel zur Profilbildung an den Hochschulen. Auch die Studenten wären besser motiviert, wenn sie selbst ihre Universität wählen könnten. Die Bündnisgrünen signalisierten zwar ebenfalls Bereitschaft, das Auswahlrecht der Hochschulen zu stärken. Dies müsse jedoch durchdacht sein. Den Gesetzentwurf der Länderkammer bezeichneten sie als "unausgegoren". Die Neuregelung dürfe zum einen die Studienbewerber und Studienbewerberinnen nicht vom Studium abschrecken. Zum anderen würde der Vorschlag der Länder das System verbürokratisieren. Den Liberalen ging der Vorschlag des Bundesrates hingegen nicht weit genug. Er sei als der erste Schritt in die richtige Richtung zu werten und "besser als nichts". Die FDP schlug vor, den Hochschulen ein ausschließliches Auswahlrecht zu gewähren und die ZVS abzuschaffen. Auch müsse über den Stellenwert des Abiturs als Hochschulzugangsberechtigung neu nachgedacht werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_272/02
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