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275/2003
Stand: 11.12.2003
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Regierung: Datensicherheit beim Lkw-Mautsystem ist gewährleistet

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Durch die Aufnahme datenschutzrechtlicher Regelungen in das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist sichergestellt, dass die Mauterhebungs- und Mautkontrolldaten ausschließlich zum Zwecke des ABMG erhoben werden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Anwort (15/2127) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2026) hin. Die in den Mauterfassungsgeräten (On-Bord-Units) gespeicherten Daten würden mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken vor Manipulation und Missbrauch durch Dritte geschützt. Das Risiko der Manipulation des Signals hält die Regierung aufgrund der lokal begrenzten Wirksamkeit und des hohen technischen Aufwands für gering, da jede Störung eines zugelassenen Funksystems strafbewehrt und jeder Störsender leicht zu orten sei. Auch ein Missbrauch der Daten bei der Erfassung der Kennzeichen von nicht mautpflichtigen Fahrzeugen ist laut Antwort ausgeschlossen. Soweit feststehe, dass es sich um ein nicht mautpflichtiges Fahrzeug handelt, würden die Vermessungsdaten und die Daten der digitalen Fotos unmittelbar aus dem Speicher der Kontrollbrücken gelöscht. Zudem sei die Feststellung des Standortes, der Fahrtrouten und der Geschwindigkeit bei nicht mautpflichtigen Fahrzeugen nicht möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_275/07
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