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035/2004
Stand: 11.02.2004
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Bundesregierung unterstreicht klare Vorgaben bei Entschuldungs-Initiativen

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/WOL) Fünf Jahre nach der 1999 in Köln anlässlich des G7-Gipfels beschlossenen Einführungen der erweiterten Entschuldungsinitiative (HIPC) hat die Bundesregierung am Mittwoch im Fachausschuss die Vorgaben für eine Entschuldung für Entwicklungsländer in einem Sachstandsbericht dargelegt. Der Prozess sei komplex. Probleme zeigten sich oft bei den Details. Laut Regierung wird eine Entschuldung nur gewährt, wenn das Entwicklungsland eine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung vorgelegt hat und deren Umsetzung über einen Mindestzeitraum nachweisen kann. Dies solle in einem zweistufigen, flexiblen Verfahren sichergestellt werden.

Die Qualität der in den Entwicklungsländern vorgenommenen Maßnahmen solle Vorrang haben vor der Geschwindigkeit des Entschuldungsprozesses, unterstrich die Bundesregierung. Anders als in früheren Zeiten sei die Rolle der jeweiligen Parlamente bedeutend. Entsprechend werde geprüft, inwieweit sich die Verpflichtung einzelner Länder zur Armutsbekämpfung auch in einem entsprechend

armutsbekämpfungsorientierten Staatshaushalt und einer Umschichtung des Verteidigungsetats niederschlage. Ein Erlassen von Schulden ohne Konditionen, wie das früher auch von Teilen der Bündnisgrünen gefordert worden sei, soll es danach nicht mehr geben.

In der Regel seien die Schwierigkeiten im Entschuldungsprozess in einer Gemengelage aus internen und externen Schwierigkeiten zu suchen, die sich gegenseitig bedingen. Verschlechterung der Wirtschaftslage, externe Schocks aber auch schwache Regierungsstrukturen und daraus folgende fiskalische Schwierigkeiten seien die Folgen. Die internationale Gemeinschaft habe versucht, mögliche Verzögerungen und langandauernde Währungsfonds und Programmunterbrechungen zu vermeiden. Dabei habe die Bundesregierung die Frage vermeidbarer Verzögerungen wiederholt eingebracht, um zu verhindern, dass die betroffenen Länder mehrfach bestraft würden und der Entschuldungsprozess sich dadurch weiter verzögere. Andererseits müsse auch sichergestellt werden, dass im Rahmen von HIPC ein wirklich positiver Wandel auch honoriert werde, die Vergabe internationaler Entwicklungshilfe die richtigen Anreize setze und ein moralisches Hasardspiel vermieden werde. Zum Vorwurf der CDU/CSU, es sei bedenklich, wenn die Bundesregierung rückläufige Entwicklungsförderung durch Entschuldung kompensiere, hieß es, im Prinzip könne davon ausgegangen werden, dass mit einer erfüllten Voraussetzung zur Armutsbekämpfung durch ein Land und damit der Entschuldung es tatsächlich auch weniger an EZ-Mitteln bedürfe. Im Übrigen habe die Entschuldungsinitiative schon heute ganz wesentlich zur Entschärfung des Problems extremer und nicht tragfähiger Verschuldung armer Länder beigetragen. Für eine endgültige Lösung des Verschuldungsproblemes müssten auch die Handelsbedingungen armer Länder verbessert werden, insbesondere durch besseren Markzugang für Exportprodukte und durch Rückführung der Exportsubventionen der Industrieländer. Eine verbreiterte Exportbasis könne stabiles Wachstum in den Entwicklungsländern fördern und neue Verschuldungsprobleme verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_035/05
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