Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2004 > 126 >
126/2004
Stand: 07.05.2004
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nach Abtreibungen nachkommen

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleine Anfrage (15/3029) gemacht. Vor elf Jahren habe das höchste deutsche Gericht sein zweites Abtreibungsurteil verkündet, seither gelte das so genannte Beratungskonzept, das faktisch als Fristenregelung mit Beratungspflicht wirke. Schwangerschaftsabbrüche seien danach nicht strafbar, wenn sich die Schwangere innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis mindestens drei Tage vor dem Abbruch von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen, diese Beratung dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweist und der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird. Das Gericht habe dem Gesetzgeber auch aufgetragen, die Auswirkungen dieses Konzeptes zu beobachten. Dazu komme eine Korrektur- oder Nachbesserungspflicht. Wenn sich nach hinreichender Beobachtung herausstelle, dass das "von der Verfassung geforderte Maß an Schutz" nicht gewährleistet werden kann, müsse der Gesetzgeber darauf hinwirken, dass die Mängel beseitigt und ein genügender Schutz sichergestellt wird.

Die Abgeordneten fragen die Regierung, wie sie dieser Beobachtungspflicht nachgekommen ist, durch welche Statistik die Entwicklung der Abtreibungszahlen dokumentiert wird und wie viele Schwangerschaftsabbrüche jährlich bei Minderjährigen vorgenommen werden. Die Regierung soll sagen, ob das Ziel, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des vorgeburtlichen Lebens erkennbar zu verbessern, erreicht worden ist. Die Fraktion will wissen, was die Regierung unternimmt, um den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten. Von Interesse ist auch, ob es ein ärztliches Weigerungsrecht gibt, an einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation aufgrund eines vorgeburtlichen Befundes mitzuwirken. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, ob der Regierung Studien bekannt sind, die weitreichende Spätfolgen einer Abtreibung bei Frauen, aber auch bei Männern belegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_126/08
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf