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162/2004
Stand: 18.06.2004
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Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsatz im Ausland gesetzlich regeln

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Anhörung)

Berlin: (hib/MAR) Die geplante gesetzliche Regelung der Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland haben die Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung am Donnerstagnachmittag einhellig begrüßt. Grundlage der Anhörung waren die Entwürfe der Koalitionsfraktionen für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz (15/2742) und der FDP-Fraktion für ein Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz (15/1985) sowie ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Prinzipien und Modalitäten des Zustimmungsverfahrens in gesetzlicher Form zu regeln.

Beide Gesetzentwürfe werden den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gerecht, betonten etwa Professor Edzard Schmidt-Jortzig (Universität Kiel) und Professor Rupert Scholz (Universität München). Dem stimmte der ehemalige Verfassungsrichter Professor Hans Hugo Klein weitgehend zu. Allerdings schafft der Koalitionsentwurf seiner Ansicht nach nicht in allen Punkten Klarheit. Außerdem gehe er mit dem vereinfachten Zustimmungsverfahren, der FDP-Entwurf mit dem Entsendeausschuss über die bisherige Praxis hinaus. Schmidt-Jortzig, Scholz und Professor Manfred Baldus (Universität Erfurt) sahen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die Entscheidungszuständigkeit des Bundestages an einen Ausschuss zu delegieren, wie von der FDP vorgeschlagen. Zweifel meldete Scholz beim Rückrufrecht des Bundestags an. Das BVerfG habe dem Parlament ausdrücklich keine Initiativbefugnis eingeräumt. Ein vereinfachtes Zustimmungsverfahren wurde weitgehend bejaht. Erhebliche Bedenken äußerte Baldus aber an einer im Koalitionsentwurf vorgesehenen "Zustimmungsfiktion nach Ablauf der Schweigefrist".

Der vorgegebene Parlamentsvorbehalt gelte für alle Einsätze bewaffneter Streitkräfte, auch im Rahmen integrierter multinationaler Verbände, so Baldus. Allerdings könne hier das vereinfachte Zustimmungsverfahren in Form einer vorläufigen Alleinentscheidung im Einzelfall (Baldus) und

einer nachträglichen Zustimmung des Parlament wie bei "Gefahr im Verzug" (Scholz) angewendet werden. Auf die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen wies besonders Volker Röben (Max-Planck-Institut) hin. Es sei das Problem zu lösen, wie der zunehmenden Integration der Streitkräfte in internationale Sicherungssysteme Rechnung getragen werden kann.

Einen "großen Gestaltungsspielraum des Parlaments" konstatierte Professor Joachim Wieland (Universität Frankfurt/Main) bei dem Gesetzgebungsverfahren. Er gab allerdings zu bedenken, je mehr das Parlament durch seine Zustimmung absegne, desto schwerer werde in der Folge die Kontrolle, desto größer die Verantwortung. Dagegen plädierte der Stellvertreter des Generalinspekteurs, Generalleutnant Hans-Heinrich Dieter, für klare Regelungen, "wenn nötig auch im Detail". Das Gesetz sollte den politisch Verantwortlichen rasches und lageangepasstes Entscheiden erleichtern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_162/01
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