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235/2004
Stand: 30.09.2004
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Regierung will Eigenheimzulage trotz Bundesratsvotum abschaffen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält an der Abschaffung der Eigenheimzulage fest. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung (15/3821) zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur "finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" (15/3821) hervor. Der Bundesrat hatte empfohlen, die Eigenheimzulage nicht abzuschaffen und auf Belastungen für die sich ohnehin in der Krise befindliche Bauindustrie, auf die Schädigung der Binnennachfrage und der Altersvorsorge sowie auf die Verschlechterung der Fördermöglichkeiten für Familien mit Kindern verwiesen. Demgegenüber betont die Regierung, sie wolle die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2005 abschaffen und die freiwerdenden Mittel einsetzen, um Forschung und Innovation zu stärken. Auf das Wohnungswesen entfielen mit rund 6,4 Milliarden Euro fast 29 Prozent aller Subventionen des Bundes, so die Regierung.

Wegen weitgehender Sättigung des Wohnungsmarktes und der absehbaren demografischen Entwicklung sei die weitere Förderung des Neubaus über die Eigenheimzulage nicht mehr erforderlich. Zwar werde die Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte voraussichtlich bis 2015/2020 steigen. Langfristig werde der Bevölkerungsrückgang aber die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt dominieren. Die langfristige Wertentwicklung von Immobilien werde vor allem auf Teilmärkten mit hohem Leerstand negativ sein. In Westdeutschland wachse eine Generation heran, die in bisher nicht gekanntem Ausmaß von ihren Eltern oder Großeltern Eigenheime und Wohnungen erben werde. Auch werde die Zulage überwiegend von Haushalten in Anspruch genommen, die im oberen Drittel des geförderten Einkommensbereichs liegen und auch ohne Förderung in der Lage wären, Wohneigentum zu erwerben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_235/05
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