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304/2004
Stand: 08.12.2004
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Bundesratsinitiative für gemeinsame Datei zur Antiterrorbekämpfung

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf (15/4413), eine gemeinsame Datei deutscher Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz) zu errichten, will die Länderkammer eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern erreichen. Zur gegenseitigen Information verpflichtet sein sollen danach das Bundesamt und Landesbehörden für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die zuständigen Landeskriminalämter, der Bundesgrenzschutz, der Militärische Abschirmdienst, das Zollkriminalamt sowie der Bundesnachrichtendienst. Nach Vorstellung der Länderkammer sollen Informationen der gemeinsamen Datei von den genannten Behörden in einem automatisierten Verfahren abgerufen werden können, soweit es im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich und zulässig ist. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität soll danach die jeweils eingebende Behörde sein. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufes im automatischen Verfahren liegt entsprechend beim Empfänger. Für die Errichtungsanordnung der Dateien, ihre Rechtsgrundlage und ihrem Zweck, für die Nutzung, die Zugangsberechtigung, die Prüffristen und die Speicherungsdauer soll durch das Bundesamt für Verfassungsschutz festgelegt werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme betont, die Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei nach ihrer Auffassung dringend erforderlich. Sie setze sich daher nachdrücklich dafür ein, gemeinsame Dateien zu schaffen. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf werde aus rechtlichen und fachlichen Gründen jedoch abgelehnt. Der von den Ländern verfolgte Ansatz erreiche das angestrebte Ziel nicht und erweise sich im Ergebnis trotz anerkennenswerter Zielsetzung als "kontraproduktiv" - auch weil er den Anforderungen des Quellen- und Geheimhaltungsschutzes nicht genüge. Die vorgesehene Weitergabe trage den Besonderheiten nachrichtendienstlicher Arbeit nicht ausreichend Rechnung. Damit drohe den Diensten von besonders wichtigen Quellen- und Partnerdiensten abgeschaltet und ihr Zugang entwertet zu werden. Die Bundesregierung verfolge deshalb einen differenzierten Ansatz, zu dem sie in Kürze Gesetzentwürfe zur Schaffung gemeinsamer Projektdateien sowie für eine gemeinsame Indexdatei vorlegen will. Danach seien gemeinsame Projektdateien ein variables Instrument, das sich an die Zusammenarbeit der jeweiligen Behörden und ihrer Aufgaben anpasst. Bei der vorgesehenen Indexdatei könne die jeweils anfragende Stelle sogleich erkennen, ob eine andere Behörde über Informationen verfüge. Konkrete Erkenntnisse sollen dann im Trefferfall auf konventionellen Weg eingeholt werden. Damit bleibe gewährleistet, dass die Behörden miteinander kommunizieren und wünschenswerte Synergieeffekte auch wirklich genutzt werden, heißt es in der Stellungnahme.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/05
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