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026/2005
Stand: 26.01.2005
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Expertenlob für Neuregelung des Pfandbriefrechts

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Überwiegend positiv bewerten Experten den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Neuregelung des Pfandbriefrechts (15/4321). Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Mit dem Gesetz soll die Ausgabe von Pfandbriefen allen Kreditinstituten ermöglicht werden, die in der Lage sind, bestimmte gesetzliche Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig soll die bisherige Qualität des Pfandbriefs verbessert werden. Dazu will die Regierung das Pfandbriefgeschäft als Bankgeschäft definieren, dessen Betrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) voraussetzt. Der Verband Deutscher Hypothekenbanken sieht mit dem Gesetzentwurf die kontinuierliche Modernisierung des Pfandbriefrechts fortgeführt. Angesichts der internationalen Konkurrenz sei es entscheidend, einerseits die Qualität des Pfandbriefs zu verbessern, und andererseits den Instituten Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, wo immer dies ohne Abstriche hinsichtlich der Qualität der deutschen Pfandbriefe möglich sei. Dazu sei es nötig, die Qualitätsmaßstäbe über alle Institutsgruppen hinweg einheitlich anzuwenden, um die erforderliche Homogenität des Marktes nicht zu gefährden. Als "gelungenen Entwurf" bezeichnete der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands die Vorlage. Sie sei sehr übersichtlich und für Investoren gut lesbar, lobten die Experten. Gerade für öffentliche Banken spiele der Pfandbrief eine große Rolle als Refinanzierungsquelle. Daher unterstütze man Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Erhöhung der Transparenz. Die Deutsche Bundesbank wie auch die BAFin sprachen sich ebenfalls für das Gesetz aus. Während die Bundesbank die Wettbewerbsfähigkeit des Pfandbriefes damit gesichert sieht und von einem "guten Wurf" sprach, betonte die BAFin den wettbewerbsneutralen Charakter der Regelung, welcher durch die enthaltenen Übergangsregelungen gewährleistet sei und gleiche Bedingungen für Institute mit unterschiedlichen Rechtsformen biete. Der Verband Deutscher Schiffsbanken begrüßte die Fortsetzung der Tradition des Schiffsbankengesetzes, wonach auch künftig die Emission von Schiffspfandbriefen gegen Deckung durch Schiffshypothekendarlehen gestattet werde. Das künftige Pfandbriefrecht dürfe allerdings, nach Ansicht der Experten, Deckungsvorschriften für Schiffspfandbriefe nicht ohne sachlichen Grund enger fassen als nach den bisherigen Vorschriften des Schiffsbankengesetzes. Vielmehr müsse man die Deckungsvorschriften an die Entwicklungen der letzten Jahre in der Schiffsfinanzierung anpassen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte, die Sicherung der Qualität des deutschen Pfandbriefs sei für ihn von großem Interesse. Der Gesetzentwurf gewährleiste dies und schaffe außerdem positive Impulse für die Anlagepolitik der Versicherungsunternehmen, indem er das Hinzutreten zusätzlicher Pfandbriefemittenten erlaube, wodurch wiederum die Pfandbriefportfolios besser diversifiziert werden könnten. Auch die Deutsche Pfandbriefbank AG sieht in dem neuen Pfandbriefgesetz ein "überaus gelungenes Gesetz" welches das Ziel, den Pfandbrief unter Aufrechterhaltung seiner anerkannten Qualität für einen noch breiteren internationalen Anlegerkreis attraktiv zu machen, erfüllen könne.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_026/05
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