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032/2005
Stand: 02.02.2005
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Auswirkung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes benennen

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Auswirkung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Situation von Arbeitsuchenden steht für die FDP-Fraktion im Zentrum einer Kleinen Anfrage (15/4763). Das seit 2001 gültige Gesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt werden darf, wenn er zuvor bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Nach Darstellung der FDP ergeben sich vor allem bei öffentlichen Arbeitgebern negative Auswirkungen, da als Folge drastischer Sparmaßnahmen und aufgrund von Haushaltssperren häufig Stellen auf der Basis befristeter Verträge besetzt werden. Dies führe zu einer permanenten Fluktuation in der Belegschaft. Erschwerend komme hinzu, dass eine einmalige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber dazu führe, dass künftig kein befristetes Arbeitsverhältnis mit diesem Arbeitgeber mehr möglich ist, es sei denn, es wird ein sachlicher Grund genannt. Das Gesetz drohe sich als kontraproduktiv zu erweisen, so die Liberalen. Es erschwere die Arbeitssuche und die Beschäftigung von Arbeitslosen. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Regierung die negativen Auswirkungen verhindern will und wie viele Untersuchungen über die Auswirkungen des Gesetzes sie bislang in Auftrag gegeben hat. Gefragt wird, ob die Regierung das Gesetz überarbeiten will und ob befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst des Bundes, aber auch in der Privatwirtschaft, in nennenswertem Umfang zu- oder abgenommen haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_032/04
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