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037/2005
Stand: 08.02.2005
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Kommunen entscheiden selbst über Ausbau ihres Kinderbetreuungsangebots

Familie/Antwort

Berlin: (hib/ELR) Mit den Entlastungen der Kommunen im Rahmen des Hartz-IV-Gesetzes hat sich der Bund zu einer Finanzierungsgrundlage für den landesweiten Ausbau des Kinderbetreuungsangebots verpflichtet, über die Verwendung der Mittel entscheiden jedoch die Kommunen selbst. Dies sind die wesentlichen Inhalte der Regierungsantwort (15/4804) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4684) zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG). Weil das Wohngeld wegfalle und die Länder Eingliederungsmaßnahmen einsparten, betrage die Entlastung insgesamt 2,5 Milliarden Euro. Aufsteigend ab 2005 stünden den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich für den Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige bereit; das TAG ermögliche ihnen bis 2010 einen Ausbau nach lokalem Bedarf. Damit könnten die Kommunen eigenhändig bestimmen, wie schnell und mit welcher Höhe der Mittel sie ihr Betreuungsangebot in dieser Zeit ausbauen wollen. Zum 1. März 2005 sowie jeweils zum 1.Oktober jedes Jahres bis 2007, danach alle zwei Jahre, will sich der Bund nach eigener Aussage mit einem noch unbekannten Betrag an Kosten der Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beteiligen, die von den Kommunen zu tragen sind. Der so genannte "Ausgleich Ost" beinhalte zusätzlich 840 Millionen Euro für die neuen Länder, um sie nicht unangemessen zu belasten. Diese Summe finanzieren die übrigen Länder. Weiter heißt es in der Antwort, der Bund könne nicht kontrollieren, wie die Einsparungen tatsächlich verwendet werden. Auch könnten Eltern einen neu zu schaffenden Betreuungsplatz nicht gerichtlich einklagen, aber bei der zuständigen Landesbehörde Beschwerde einlegen, sollte ihnen trotz ausreichender Kriterien kein Betreuungsplatz zugewiesen werden. Grundsätzlich bestehe lediglich eine objektiv-rechtliche Verpflichtung, bedarfsgerechte Betreuung anzubieten. Diese, so betont die Regierung allerdings, müsse während der Ausbauphase zwischen 2005 und 2010 noch nicht vorgehalten werden. Deshalb könnten Eltern bei der Vergabe vorhandener Plätze durch den öffentlichen Träger bewirken, dass ihr Kind berücksichtigt wird, sofern die an das TAG gebundenen Mindestkriterien erfüllt sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_037/02
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