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038/2005
Stand: 10.02.2005
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"Regelmäßiger Schiffsverkehr zu norddeutschen Inseln bleibt gewährleistet"

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Baggerarbeiten, feste Seezeichen oder Verkehrssicherungspeilungen gehören zu dem Repertoire an Aktivitäten, mit denen die Bundesregierung den Schiffsverkehr zu den deutschen Nordseeinseln gewährleisten möchte. In ihrer Antwort (15/4808) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4683) weist sie allerdings darauf hin, dass Baggerarbeiten zur Freihaltung der Fahrrinne nur dann vorgenommen werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar sei. Dies gelte nicht für das Amrumer Fahrwasser vor den Häfen von Wyk auf Föhr und Wittdün auf Amrum. Der am Hafen von Wyk vorbeiführende Schifffahrtsweg sei für den dortigen Schiffsverkehr ausreichend; Behinderungen seien bisher nicht angezeigt worden. Eine "hundert Prozent" tideunabhängige Fahrt hält der Bund deshalb für wirtschaftlich nicht tragbar. Gefragt, auf welche Höhe sich die Kosten-Nutzen-Analyse in diesem Zusammenhang belief, beziffert die Regierung diese auf 8.600 Euro für die internen Verwaltungskosten. Was das Wirtschaftlichkeitsgebot angehe, sei der gesamte Schiffsverkehr und nicht nur der Fährverkehr zu berücksichtigen, betont sie weiter. Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage die Haltung vertreten, dass zwischen den deutschen Nordseeinseln und dem Festland zur Versorgung von Bewohnern und Touristen regelmäßig Fährschiffe verkehren und es dafür notwendig sei, Fahrrinnen von der Versandung offen zu halten. Dem pflichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort grundsätzlich bei. Aus ihrer Sicht ist die Erreichbarkeit der Insel- und Halligenwelt der deutschen Nordseeinseln ein wichtiger touristischer Entwicklungsfaktor.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_038/05
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