hib-Meldung
049/2005
Stand: 21.02.2005
Im Bundestag notiert: 125 Schiffe
15/4818) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4773) hervor. Die Aufgaben der 99
Schiffe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen umfassen laut Regierung
dabei polizeiliche und schifffahrtspolizeiliche Leistungen. Die elf
Schiffe des Bundesfinanzministeriums nehmen zollrechtliche Aufgaben
im Zollgebiet der Gemeinschaft nach Maßgabe abgaberechtlicher
Vorschriften wahr, heißt es weiter. Die sechs Schiffe des
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft seien für Aufgaben der Fischereiaufsicht
zuständig. Daneben gebe es noch neun Schiffe des
Bundesverteidigungsministeriums.
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat insgesamt 125 Schiffe.
Dabei sind die Schiffe des Bundesgrenzschutzes noch nicht
mitgezählt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_049/08