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057/2005
Stand: 24.02.2005
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Bundeskriminalamt hatte im Jahr 2000 erste Erkenntnisse über Missbrauch

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/CHE) Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden hatte bereits im Jahr 2000 erste Erkenntnisse über die Schleusung von Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Das sagte der Kriminalhauptkommissar im Bundeskriminalamt (BKA), Lars Rückheim, am Donnerstagvormittag im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Bis zum Ende des Jahres 2001 hätten sich diese Erkenntnisse weiter verdichtet, so Rückheim weiter. Über einen Verbindungsbeamten des BKA in Kiew seien diese Informationen nach Deutschland gelangt. Im Rahmen einer "Schwerpunktauswertung zur Visaerschleichung in der Ukraine", die im April 2001 begonnen hatte, kamen die Beamten außerdem zu dem Ergebnis, dass "verschiedene Gruppen der organisierten Kriminalität an dieser Form der Schleusung beteiligt" gewesen seien, so Rückheim. Während einer Dienstreise nach Kiew im Februar 2001 hätten ihn die Mitarbeiter der Visastelle der Botschaft auf den möglichen Missbrauch von Visa in großem Umfang hingewiesen. Bei den Gesprächen ging es zum einen um den Anstieg der Zahl der Visaanträge. Im Vergleich zum Januar 2000 sei sie im Januar 2001 um 130 Prozent gestiegen. Darüber hätten ihn die Mitarbeiter während des Gesprächs informiert, so Rückheim. Zum anderen ging es um die Erschleichung von Visa. "Es wurde damals nicht detailliert über die beiden Erlasse des Auswärtigen Amtes von 1999 und 2000 gesprochen", sagte er. Aber als "mögliche Gründe" für den Anstieg und den Missbrauch von Visa "führten die Mitarbeiter der Visastelle beide Erlasse an", so der Kriminalkommissar. Dem BKA sei überdies bekannt gewesen, dass Schleuserbanden nicht nur an deutschen Auslandsvertretungen agierten, sondern auch andere westliche Vertretungen davon betroffen gewesen seien, sagte Rückheim weiter. "In sehr großem Umfang" hätten die Schleusungen auch andere Staaten des Schengener Abkommens betroffen. Erkenntnisse darüber erreichten das BKA über eine enge Zusammenarbeit mit den polizeilichen Behörden in Portugal oder Spanien. Die dortigen Behörden hätten die deutschen Beamten bereits im Jahr 2000 auf eine gestiegene Einreise von Personen hingewiesen, die mit einem deutschen Touristenvisum in diese Länder gelangt seien. Dort angekommen, seien sie dann von den Schleuserbanden auf verschiedene Wirtschaftssektoren verteilt worden, vorwiegend auf den "Bausektor". Es seien ihm auch Fälle von Zwangsprostitution bekannt gewesen, sagte Rückheim. Allerdings konnte er keine Angaben zum Umfang solcher Fälle machen. Das BKA sei jedoch von den portugiesischen Behörden darüber informiert worden, dass dort "Kommandos" aus den ehemaligen GUS-Staaten agierten, die Schutzgeld von den eingereisten Menschen erpressten. Von bis zu 50 Euro pro Woche bis hin zu 500 Euro im Monat hätten die Menschen teilweise zahlen müssen, so der Zeuge. Mit der Androhung von Gewalt hätten die Kommandos die Geldbeträge eingetrieben. Aus Portugal sei überdies ein Todesfall in diesem Zusammenhang bekannt gewesen. Das BKA habe außerdem über Hinweise verfügt, wonach die nach Deutschland geschleusten Menschen zum großen Teil zuerst nach Berlin gelangten und von dort verteilt wurden. Detaillierte Erkenntnisse über Schwarzarbeit und Zwangsprostitution seien ihm jedoch nicht bekannt gewesen, sagte Lars Rückheim.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_057/01
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