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057/2005
Stand: 24.02.2005
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Bundesrat: Änderungen bei der Umsetzung der EU-Verfassung erforderlich

Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Zur Ausübung der im EU-Verfassungsvertrag vorgesehenen neuen Rechte der Länder hält der Bundesrat Änderungen im deutschen Recht für erforderlich. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (15/4939) zum Regierungsentwurf zur EU-Verfassung (15/4900) hervor. So wird die Bundesregierung aufgefordert, die Informationsrechte und Verfahren so anzupassen dass die Länder von ihrem Recht umfassend Gebrauch machen können, einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip zu rügen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die EU nur solche Aufgaben übernehmen, die sich einzelstaatlich nicht vernünftig lösen lassen. Weitere Änderungswünsche des Bundesrates beziehen sich auf die Klarstellung von Begriffen und den Zugriff auf Maßnahmen im Vorfeld der Gesetzgebung, die auch eine Änderung des Grundgesetzes erfordern würden. In ihrer Gegenäußerung begrüßt die Bundesregierung zunächst die breite Zustimmung der Länder zum Vertrag über eine europäische Verfassung. In der Sache betont die Regierung aber ihre Auffassung, im Zuge der Umsetzung in nationales Recht seien innerstaatliche Regelungen nur in dem Umfang zu ändern, wie es aufgrund des Verfassungsvertrages erforderlich sei. Darüber hinaus gehende Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht notwendig.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_057/04
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