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061/2005
Stand: 01.03.2005
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Keine Anrechnung privater Altersversorgung beim Ruhegehalt von Ministern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/MEM) Die privatfinanzierten Altersversorgungen von Bundesministern müssen nicht auf öffentlich finanzierte Alterssicherungen wie Rente oder Ruhegehalt angerechnet werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4815) auf die Kleine Anfrage (15 /4764) der FDP mit. Die Regierung nimmt Bezug auf die Frage der Liberalen, wonach der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, die Rentenzahlungen des Energieversorgers Eon nicht angezeigt hatte. So sei auf Grund der demographischen Entwicklung der Aufbau einer privaten Altersversorgung sinnvoll. Da es für Mitglieder der Bundesregierung keine Verpflichtung für die Altersversorgung gebe, wirke sich das bei einer möglichen Interessenkollision des Amtsträgers nicht aus. Die Erklärung des ehemaligen Bundesministers im Zusammenhang mit dem Erlaubnisverfahren zur Eon-Ruhrgas-Fusion veranlasse die Regierung daher nicht, an einer unbefangenen Amtsführung zu zweifeln. Eine vor der Zeit als Mitglied der Bundesregierung ausgeübte Tätigkeit gibt grundsätzlich keinen Anlass, an der Unbefangenheit des Amtsträgers zu zweifeln, erklärt die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_061/04
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