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062/2005
Stand: 02.03.2005
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Spannungsfeld zwischen Steuerrecht und EU-Rechtsprechung im Blickfeld

Finanzen/Große und Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Rechtswidrigkeit von steuerlichen Vorschriften und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen im Mittelpunkt einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion (15/4965) und einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU (15/4964). Nach Darstellung der Liberalen ist zu befürchten, dass viele steuerliche Vorschriften mit einem Auslandsbezug aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrags (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) vereinbar sind. Bei erforderlichen Änderungen könnten sich daher finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ergeben. Aus der Finanzverwaltung würden dazu zweistellige Milliardenbeträge genannt. Auch andere EU-Staaten befürchteten Steuerausfälle durch diese Rechtsprechung, so die FDP. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung die direkten Steuern, also etwa die Umsatzsteuer, an den Grundfreiheiten des EU-Vertrages messen muss, obwohl es für die Harmonisierung der direkten Steuern keine ausdrückliche Rechtsgrundlage gebe. Die Regierung soll sagen, ob sie auf die Harmonisierung auch der direkten Steuern in der EU hinwirken will. Die Regierung soll ferner die beschränkte Möglichkeit der Mitgliedstaaten, ihre Steuerpolitik in internationalen Vereinbarungen selbst zu bestimmen, beurteilen und sagen, ob der Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die Harmonisierung und Rechtsangleichung im Steuerrecht Grenzen gesetzt sind. Die Fraktion interessiert weiterhin, ob es in der Regierung Überlegungen gibt, eine Änderung des EU-Rechts anzustreben, sodass Entscheidungen des EuGH zu den direkten Steuern nicht oder nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sind. Überdies wollen die Abgeordneten wissen, ob die Auswirkungen dieser Rechtsprechung Gegenstand der Beratungen des Europäischen Konvents über die Europäische Verfassung gewesen sind. Weitere Fragen beziehen sich auf einzelne Regelungen des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und weiterer Steuergesetze. Schließlich will die FDP erfahren, welche finanziellen Auswirkungen diese Rechtsprechung bisher auf die öffentliche Haushalte hatte und welche sich ergeben könnten, falls der EuGH weitere nationale Vorschriften für unvereinbar mit dem EU-Vertrag erklärt. Zum gleichen Thema hat auch die Unionsfraktion ihre Anfrage vorgelegt. Darin heißt es, die Ausgestaltung der direkten Steuern orientiere sich noch immer stark an nationalen Sachverhalten, während grenzüberschreitende Sachverhalte oft anders behandelt würden. Dies stehe nicht selten im Widerspruch zu den Grundfreiheiten des EU-Vertrages. Der EuGH habe in den letzten Jahren immer häufiger Urteile zur Unvereinbarkeit von Normen bei den direkten Steuern mit diesen Grundfreiheiten festgestellt. Die Bundesregierung soll daher sagen, wie viele Vertragsverletzungsverfahren und Vorabentscheidungsersuchen es in letzten fünf Jahren beim EuGH gegeben hat und wie oft sich die Regierung an dem Verfahren beteiligte. Gefragt wird, wie viele Mahnverfahren und Vertragsverletzungsverfahren auf diesem Gebiet gegen die Bundesrepublik anhängig sind und welche deutschen Steuernormen potenziell mit dem EU-Recht unvereinbar sind. Schließlich erkundigt sich die Fraktion, welchen Handlungsbedarf die Regierung mit Blick auf die weitere Rechtsprechung des EuGH sieht und ob sie ein Gesamtkonzept zum Umgang mit der zu erwartenden Rechtsprechung hat.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_062/07
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