hib-Meldung
066/2005
Stand: 07.03.2005
Anlegern vollständige Informationen über Wertpapiere garantieren
15/4999) vorgelegt. Der Richtlinie
zufolge soll innerhalb der Europäischen Union ein
gleichwertiger Schutz der Anleger erreicht werden, indem ihnen die
erforderlichen Informationen in einem Prospekt bekannt gegeben
werden müssen. Der Regierungsentwurf enthält unter
anderem ein neues Wertpapierprospektgesetz. Sein Anwendungsbereich
erstreckt sich den Angaben zufolge auf Prospekte für das
öffentliche Angebot von Wertpapieren sowie für die
Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt.
Ein Markt soll als organisiert gelten, wenn er von staatlich
anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird,
regelmäßig stattfindet und für das Publikum
zugänglich ist. Der Freiverkehr, der ausschließlich
privatrechtlich geregelt ist, sei von dieser Definition
ausgenommen. Teilweise soll jedoch die Möglichkeit bestehen,
für die Wertpapiere freiwillig einen Prospekt im Sinne des
Gesetzes zu erstellen. Damit könnten die Wertpapiere
grenzüberschreitend öffentlich angeboten oder zum Handel
an einem organisierten Markt zugelassen werden. Für den
Prospekt schreibt der Entwurf vor, dass er eine Zusammenfassung,
Angaben über den Emittenten (das so genannte
Registrierungsformular) sowie eine Wertpapierbeschreibung enthalten
muss. Es soll die Möglichkeit bestehen, einen Basisprospekt zu
verwenden, der um endgültige Bedingungen des Angebotes
ergänzt werden kann. Die Gültigkeit des Prospektes soll
grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt werden. Vorgesehen
ist darüber hinaus, dass die Emittenten einmal jährlich
ein Dokument mit Informationen hinterlegen müssen, die sie
während des vergangenen Jahres veröffentlicht oder dem
Publikum zur Verfügung gestellt haben. Bei einer
Prospektveröffentlichung ausschließlich durch
elektronische Medien muss laut Regierung schließlich
sichergestellt sein, dass dem Publikum stets auch der Zugang zur
Papierversion offen steht. In Papierform müsse der Prospekt
kostenlos abgegeben werden.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Anlegern
vollständige Informationen über Wertpapiere garantieren.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Prospektrichtlinie (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_066/07