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097/2005
Stand: 06.04.2005
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Deutsche Forscher müssen bei internationalen Projekten Rechtslage beachten

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung geht davon aus, dass deutsche Wissenschaftler, die sich an internationalen Forschungsvorhaben beteiligen, die geltende Rechtslage beachten und sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/5196) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/5165) hervor. Darin erkundigten sich die Liberalen nach der Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Wissenschaftler vor dem Hintergrund der Einschränkungen, denen deutsche Forscher nach dem Stammzellimportgesetz und dem Embryonenschutzgesetz unterliegen. Inwieweit eine Beteiligung an einem europäischen oder internationalen Forschungsprojekt rechtlich möglich sei, müsse von den Forschern im jeweiligen Einzelfall geprüft und verantwortet werden, heißt es. Es sei nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die gesetzlichen Vorschriften und den gesetzgeberischen Willen in Einzelfällen oder in typisierenden Fallkonstellationen durch eine eigene Auslegung zu konkretisieren. Hierfür seien die deutschen Gerichte zuständig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_097/08
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