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101/2005
Stand: 12.04.2005
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Bundesrat: Haftungsregelungen in das Wertpapierprospektgesetz übernehmen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Wertpapierprospektrichtlinie (15/4999) dem Anspruch der Rechtsvereinfachung nicht voll gerecht werde. In seiner Stellungnahme dazu (15/5219) heißt es, die Haftung für unvollständige oder unrichtige Wertpapierprospekte sei weiterhin im Verkaufsprospektgesetz und im Börsengesetz geregelt. Die Länderkammer empfiehlt, diese Regeln aus Gründen der Rechtssystematik und der Anwenderfreundlichkeit in das neue Wertpapierprospektgesetz zu übernehmen. Insgesamt macht der Bundesrat 19 Änderungswünsche geltend. Die Bundesregierung entgegnet, sie werde diesen Vorschlag prüfen, allerdings nicht im jetzigen Gesetzgebungsverfahren, sondern in einem weiteren Vorhaben, das sich mit der Prospekthaftung befassen werde. Ansonsten würde die Verabschiedung des jetzigen Gesetzes unnötig verzögert. Im Übrigen nimmt die Regierung nach eigenen Worten "mit größter Zufriedenheit" zur Kenntnis, dass der Bundesrat die einheitliche Regelung der Börsenzulassungsprospekte für Wertpapiere und der Wertpapieremissionsprospekte sowie die einheitliche Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begrüßt. Sie sei mit dem Bundesrat der Auffassung, so die Regierung, dass diese Harmonisierung zu einer deutlichen Rechtsvereinfachung und damit zu einer Erleichterung für die Finanzwirtschaft führt. Sie teile auch die Schlussfolgerung des Bundesrates, dass der deutsche Finanzmarkt dadurch im Wettbewerb zu anderen in Europa deutlich gestärkt werde. Zu den einzelnen Vorschlägen der Länderkammer sagt die Regierung in den meisten Fällen eine Prüfung zu.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/09
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