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107/2005
Stand: 14.04.2005
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Bundesregierung: Bis zu 75 deutsche Soldaten in Sudan schicken

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Bis zu 75 deutsche Soldaten sollen im Sudan eingesetzt werden, um das dort ausgehandelte Friedensabkommen zwischen der Regierung in Khartum und der Südsudanesische Volksbefreiungsbewegung abzusichern und die Friedensbemühungen der Afrikanischen Union hinsichtlich des bewaffneten Konfliktes in der Region Darfur im Westen des Sudan zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Antrag (15/5265) vorgelegt.

Der Bundestag wird aufgefordert, der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der UN-geführten Friedensmission im Sudan (UNMIS) bis zum 24. September 2005 zuzustimmen. Planerisch sei UNMIS auf die für die Umsetzung des Friedensabkommens vorgesehene Dauer von sechseinhalb Jahren ausgelegt. Durch eine Beteiligung an der UN-Friedensmission, so die Bundesregierung weiter, könne Deutschland einen weiteren substantiellen und sichtbaren Beitrag zu einer dauerhaften Befriedung des Sudan im Rahmen der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft leisten. Ohne internationale Unterstützung bestehe die Gefahr, dass die Regelungen des am 9. Januar dieses Jahres geschlossenen Friedensvertrages nicht eingehalten werden und es zu einem erneuten Ausbruch von Kampfhandlungen kommt. Gelinge eine Befriedung des Sudan nicht, drohe eine Destabilisierung des flächenmäßig größten Staates Afrikas, die auch Auswirkung auf die gesamte Region haben würde.

Kernauftrag von UNMIS sei es, die in Nairobi erreichte Friedensvereinbarung zu überwachen, das Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm ehemaliger Kämpfer sowie UN-Programme in der Region zu unterstützen. Eine weitere Aufgabe sei die Unterstützung der ehemaligen Konfliktparteien bei Projekten des humanitären Minenräumens sowie beim Aufbau der Zivilpolizei. Zusätzlich sollten Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben für die von der Afrikanischen Union geführte Mission in Darfur wahrgenommen werden. Im Rahmen von UNMIS könne des Weiteren Soldaten, die Aufgaben als Militärbeobachter der Vereinten Nationen wahrnehmen, durch bewaffnete militärische Kräfte beleitet und geschützt werden.

Darüber hinaus sei, so die Regierung weiter, UNMIS ermächtigt, den Schutz von UN-Personal, -Einrichtungen und -Ausstattung sicherzustellen sowie die Sicherheit und Bewegungsfreiheit von UN-Personal, humanitären Hilfsorganisationen und des Personals der aus den ehemaligen Konfliktparteien und UN-Personal zusammengesetzten Überwachungskommissionen zu gewährleisten. In gleicher Weise sei UNMIS - ohne die Zuständigkeit der Regierung in Khartum in Abrede zu stellen - ermächtigt, Zivilbevölkerung, die in ummittelbarer Bedrohung angetroffen wird, zu schützen. UNMIS sei außerdem beauftragt, die ehemaligen Kriegsparteien bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz zu unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_107/02
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