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115/2005
Stand: 21.04.2005
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Einigkeit in der NATO über sicherheitspolitische Strategien wiederherstellen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll sich dafür einsetzen, dass in der NATO wieder grundsätzliche Einigkeit über die sicherheitspolitischen Strategien und ihre Umsetzung herrscht. Dafür plädiert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/5323), den sie am 50. Jahrestag der deutschen Mitgliedschaft in der Nordatlantischen Allianz am 6. Mai 2005 vorgelegt hat. Die Regierung solle sich weiterhin zur Stärkung des Zusammenhalts in der NATO verpflichten. Alles sei zu unternehmen, damit im Verteidigungsbündnis transatlantisches Vertrauen wiederhergestellt werde. Die NATO müsse wieder der zentrale Ort des sicherheitspolitischen Dialoges sein. "Mit Nachdruck" ist aus Sicht der Union daran zu arbeiten, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und der NATO "im Interesse und zum Wohle beider Organisationen" vertieft wird. Weiterhin gelte es, die europäische Kooperation auch in der NATO wieder in dem Verständnis zu stärken, dass sich die EU weder innerhalb noch außerhalb der NATO als Gegenpol zu den USA versteht und entsprechend handelt. Ebenfalls seien die Interessen der anderen Nicht-EU-Staaten zu berücksichtigen und diese einzubinden.

Ferner betonen die Abgeordneten, dass die Aufgabe der Bewältigung einer sicherheitspolitischen Krise zuerst an die NATO herangetragen werden müsse. Die EU solle erst dann ein eigenes sicherheitspolitisches Handeln prüfen, wenn die NATO als Ganzes nicht aktiv werden wolle. Im Falle eigenen Handelns der EU müsse eine enge Verzahnung zwischen der EU und NATO sichergestellt sein. Die Regierung solle sich des Weiteren für eine Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes einsetzen. Um bei Entscheidungen über den Einsatz integrierter Verbände der Funktionsfähigkeit und außenpolitischen Verlässlichkeit Rechnung zu tragen, sollte das Gesetz den Einsatz integrierter Verbände auch ohne vorherige Zustimmung des Parlaments ermöglichen. Anschließend habe die Bundesregierung binnen 30 Tagen die Zustimmung des Bundestages einzuholen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_115/03
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