hib-Meldung
117/2005
Stand: 21.04.2005
SPD und Bündnisgrüne legen Entwurf zur Neuregelung der DDR-Renten vor
15/5314). Hintergrund der
Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
Sommer 2004, das die Kürzung von DDR-Renten für
verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung
verpflichtet, bis Juli 2005 eine Neuregelung zu schaffen. Das
Gericht kritisierte vor allem die Kürzungsmechanismen, die auf
einer Zuordnung zu bestimmten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
nach "Staats- und Systemnähe" beruhten. Davon betroffen sind
insbesondere bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der
ehemaligen DDR. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die bisher geltende
Entgeltbegrenzung auf die Zeiten beschränkt werden, in denen
insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der
Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für
Staatssicherheit sowie dem Amt für Nationale Sicherheit
umfassten. Auch die Zeiten in Funktionen auf den höchsten
Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR sollen laut
Entwurf von der Begrenzung des bei der Rentenberechnung
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betroffen
werden, da die Bezieher "einkommens- und versorgungsseitig" Teil
eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates
gewesen seien.
Berlin: (hib/BES) Die Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit sollen
neu geregelt werden. Einen Gesetzentwurf hierzu haben die
Regierungsfraktionen vorgelegt (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_117/01