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123/2005
Stand: 27.04.2005
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Union: Kontenabruf auf das unbedingt notwendige Maß begrenzen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/MMÜ) Die CDU/CSU-Fraktion macht sich für eine Überarbeitung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit stark. In einem Antrag (15/5334) fordert sie von Bundesregierung, den geplanten Kontenabruf durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht "auf das unbedingt notwendige Maß" zu begrenzen. Zudem seien die Betroffenen über derartige Vorgänge "zeitnah" zu unterrichten, um das verfassungsrechtliche Grundrecht der "informationellen Selbstbestimmung" nicht zu verletzen. Ebenso verlange die Union die Korrektur handwerklicher Fehler. So müssten die noch nicht vorhandenen technischen Voraussetzungen umgehend geschaffen werden und eine Klärung erfolgen, "welche anderen Behörden" überhaupt als abrufberechtigt gelten. Am sinnvollsten ist laut CDU/CSU jedoch die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform, um so die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und zugleich die Notwendigkeit von Kontenabrufen zu verringern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_123/01
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