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125/2005
Stand: 29.04.2005
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Im Bundestag notiert: Mykorrhizapilze

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Schädliche Bodenveränderungen wie Versalzung oder Schwermetallverseuchung könnten durch Mykorrhizapilze zwar nicht rückgängig gemacht werden. Eine Beimpfung mit geeigneten Pilzstämmen könne aber ein Überleben bestimmter Pflanzen auf diesen Standorten erleichtern. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5306) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/5169) hin. Durch diese so genannte Basisvegetation könnte eine Wiederbelebung eingeleitet werden. Die Anwendung dieser Erkenntnisse stehe noch ganz am Anfang, betont die Bundesregierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_125/05
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