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126/2005
Stand: 02.05.2005
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Über die Auswahl eines Standortes für radioaktive Abfälle später entscheiden

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wiederholt ihre schon zu einem früheren Zeitpunkt getroffene Aussage, sie werde nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Administration über das Einbringen eines Gesetzentwurfs über ein Auswahlverfahren zur Endlagerung nuklearer Abfälle entscheiden. Das macht sie in ihrer Antwort (15/5402) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/4707) deutlich. Sie bezieht sich damit auf eine Auskunft an die FDP (15/4680).

Im Übrigen teile sie nicht die Ansicht der Union, dass die Phasen des Auswahlverfahrens zum Standort Gorleben durch ein von SPD, CDU/CSU und FDP getragenes gemeinsames Bund/Länder-Entsorgungskonzept aus dem Jahr 1979 bestätigt worden sei. Es finde sich keine ausdrückliche Aussage in dem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern, die als Bestätigung der Phasen des Auswahlverfahrens zum Standort Gorleben angesehen werden kann. Vielmehr sei "die Bereitschaft der Länderregierung von Niedersachsen, die Errichtung eines Endlagers in Gorleben zuzulassen, sobald die Erkundung und bergmännische Erschließung des Salzstockes ergibt, dass dieser für eine Endlagerung geeignet ist", begrüßt worden. Ein geeigneter Endlagerstandort in einem noch durch den Bund festzulegenden Verfahren unter Einbeziehung von Gorleben sei noch auszuwählen. Hierbei nimmt die Regierung erneut Bezug auf eine Antwort an die Liberalen (15/4729).

Wie die Regierung weiter ausführt, sei das Ermittlungsverfahren Ende November des vorigen Jahres eingestellt worden. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hatte Verantwortliche des Bundesamtes für Strahlenschutz angezeigt, weil der Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) mehrfach davon gesprochen hatte, dass es sich bei Gorleben unter dem Aspekt des Atomrechtes um einen "Schwarzbau" handelt. Die Regierung wirft der CDU/CSU vor, dass diese unvollständig aus einem Brief Trittins zitiert habe. Dieser habe auch ausgeführt, ihm sei bekannt, dass es für den Bau von Gorleben eine bergrechtliche Grundlage gibt. Dass es in Gorleben um mehr als eine bloße Erkundung gegangen sei, sei an den Kosten zu erkennen, welche dort aufgewandt worden sind. Für das dortige Projekt seien bereits etwa 1,4 Milliarden Euro ausgegeben worden, ohne dass unter anderem eine Auswahl des endgültigen Standortes vorgenommen worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_126/05
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