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128/2005
Stand: 04.05.2005
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"Ziele der OSZE noch nicht einheitlich verwirklicht"

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/MMÜ) Obwohl die in der "Charta von Paris" vereinbarten Ziele, Standards und Aufgaben der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) für sämtliche Teilnehmerstaaten in gleichem Maß gelten würden, sei deren Implementierung auf einem einheitlichen Niveau in den einzelnen Mitgliedsländern noch nicht verwirklicht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5412) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/5173) mit. Als Ursachen hierfür sieht die Regierung zum einen die unterschiedlichen historischen Ausgangslagen in den Teilnehmerstaaten. Zum anderen basierten Lösungsfindungen zumeist auf langwierigen Konsensentscheidungen im Ministerrat und würden somit lediglich einen "begrenzten gemeinsamen Nenner" darstellen. So hätten für die seit dem Ende der Sowjetunion bestehenden "eingefrorenen Konflikte" noch keine durchgreifenden politischen Lösungen gefunden werden können.

Die Bundesregierung räumt ein, dass sich die OSZE in einer Krise befindet und derzeitig sowohl in ihrer Handlungs- als auch Einigungsfähigkeit eingeschränkt ist. Verantwortlich hierfür seien unter anderem eine nicht zustande gekommene gemeinsame Grundsatzerklärung aller Teilnehmerstaaten während des OSZE-Ministerrates im Dezember 2004 sowie die russische Blockade bei der Verabschiedung des OSZE-Haushaltes 2005. Da die OSZE in ihrer sicherheitspolitischen Bedeutung mittlerweile unverzichtbar sei, setzt sich die Bundesregierung für eine Reform ein. Um den Bedrohungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen und weiterhin stabilisierend zu wirken, müsse der Rüstungspolitik wieder größere Aufmerksamkeit zuteil werden. Weiterhin sei der OSZE-Generalsekretär in seiner Position zu stärken sowie die Parlamentarische Versammlung intensiver in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Das Ersetzen von Konsensentscheidungen durch Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat hält die Bundesregierung dagegen für nicht möglich, da zu viele Staaten das Konsensprinzip als "Ausdruck der Staatssouveränität" betrachteten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_128/06
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