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133/2005
Stand: 11.05.2005
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KfW soll 2008 die Aufgaben der DDR-Versicherung in Abwicklung übernehmen

Finanzausschuss (Fachgespräch)

Berlin: (hib/VOM) Die "Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung" (SinA) soll zum 1. Januar 2008 aufgelöst werden. Die Abwicklung noch verbleibender Schadensfälle soll dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen werden. Dies sieht ein Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (15/5221) vor. Zur Übernahme durch die KfW hat der Finanzausschuss am Mittwochnachmittag Vertreter der SinA, der KfW, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG als Abschlussprüfer der SinA in einem öffentlichen Fachgespräch angehört. Die SinA ist nach Darstellung ihrer Vertreter Peter Werner Radunski und Hansjoachim von Wick weder ein Versicherungs- noch ein Liquidationsunternehmen, sondern eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Einrichtung des Bundesfinanzministeriums und als solche Teilrechtsnachfolgerin für die Abwicklung der Altschäden der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie unterliegt nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, muss jedoch bei ihrer Rechnungslegung die Vorschriften für Versicherungsunternehmen beachten, was besonders die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrifft. Nach Darstellung Radunskis wird die SinA ihre letzten Schäden erst nach dem Jahr 2050 abgewickelt haben. Dabei handele es sich um Geburtsschäden an Personen, die im ersten Halbjahr 1990 geboren wurden, versicherungstechnisch Ärztehaftpflichtschäden. Die Schadensersatzrenten, die von der SinA gezahlt würden, seien nur selten über einen längeren Zeitraum verteilte "gleichmäßige" Zahlungen. Meist müssten in jedem Einzelfall die Ansprüche fortlaufend geprüft und angepasst und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. In diesem Zusammenhang seien auch immer wieder Prozesse mit Anspruchstellern zu führen, ärztliche Gutachten einzuholen und medizinische Sachverhalte zu beurteilen. Die rechtliche Grundlage der Abwicklung bleibe DDR-Recht, vor allem Haftpflichtrecht der DDR. Derzeit belaufe sich die Zahl der noch offenen Schadensfälle auf etwa 3.000, zum Zeitpunkt des Übergangs an die KfW würden es noch 2.200 sein. Im Einzelnen gehe es um etwa 1.100 Fälle der Kfz-Versicherung, rund 1.000 Fälle der Haftpflichtversicherung und unter 100 Schadensfälle der Unfallversicherung. Von den laufenden Zahlungen entfielen bis zu 75 Prozent auf regelmäßige Beträge bis zu 10.000 Euro, den Rest machten Großbeträge aus. Im Jahr 1993 sind nach den Worten Radunskis 19 Millionen DM für Schadensregulierungen ausgegeben worden, im vergangenen Jahr noch 1,25 Millionen Euro. Werner Genter von der KfW kündigte an, der Bedarf an Mitarbeitern bei der SinA werde weiter zurückgehen. Im Rahmen der KfW werde dies eine kleine Aufgabe sein, die gut zu den ebenfalls von der KfW abgewickelten vereinigungsbedingten Sonderaufgaben passe. Wenn das Gesetz nun auf den Weg gebracht werde, habe die KfW zweieinhalb Jahre Zeit zur Einarbeitung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_133/02
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