hib-Meldung
133/2005
Stand: 11.05.2005
KfW soll 2008 die Aufgaben der DDR-Versicherung in Abwicklung übernehmen
15/5221) vor. Zur Übernahme durch
die KfW hat der Finanzausschuss am Mittwochnachmittag Vertreter der
SinA, der KfW, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und der KPMG Deutsche
Treuhand-Gesellschaft AG als Abschlussprüfer der SinA in einem
öffentlichen Fachgespräch angehört. Die SinA ist
nach Darstellung ihrer Vertreter Peter Werner Radunski und
Hansjoachim von Wick weder ein Versicherungs- noch ein
Liquidationsunternehmen, sondern eine auf gesetzlicher Grundlage
beruhende Einrichtung des Bundesfinanzministeriums und als solche
Teilrechtsnachfolgerin für die Abwicklung der Altschäden
der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie unterliegt nicht der
Aufsicht durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, muss jedoch bei ihrer
Rechnungslegung die Vorschriften für Versicherungsunternehmen
beachten, was besonders die Verpflichtung zur Bildung von
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle betrifft. Nach Darstellung Radunskis wird
die SinA ihre letzten Schäden erst nach dem Jahr 2050
abgewickelt haben. Dabei handele es sich um Geburtsschäden an
Personen, die im ersten Halbjahr 1990 geboren wurden,
versicherungstechnisch Ärztehaftpflichtschäden. Die
Schadensersatzrenten, die von der SinA gezahlt würden, seien
nur selten über einen längeren Zeitraum verteilte
"gleichmäßige" Zahlungen. Meist müssten in jedem
Einzelfall die Ansprüche fortlaufend geprüft und
angepasst und unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. In
diesem Zusammenhang seien auch immer wieder Prozesse mit
Anspruchstellern zu führen, ärztliche Gutachten
einzuholen und medizinische Sachverhalte zu beurteilen. Die
rechtliche Grundlage der Abwicklung bleibe DDR-Recht, vor allem
Haftpflichtrecht der DDR. Derzeit belaufe sich die Zahl der noch
offenen Schadensfälle auf etwa 3.000, zum Zeitpunkt des
Übergangs an die KfW würden es noch 2.200 sein. Im
Einzelnen gehe es um etwa 1.100 Fälle der Kfz-Versicherung,
rund 1.000 Fälle der Haftpflichtversicherung und unter 100
Schadensfälle der Unfallversicherung. Von den laufenden
Zahlungen entfielen bis zu 75 Prozent auf regelmäßige
Beträge bis zu 10.000 Euro, den Rest machten
Großbeträge aus. Im Jahr 1993 sind nach den Worten
Radunskis 19 Millionen DM für Schadensregulierungen ausgegeben
worden, im vergangenen Jahr noch 1,25 Millionen Euro. Werner Genter
von der KfW kündigte an, der Bedarf an Mitarbeitern bei der
SinA werde weiter zurückgehen. Im Rahmen der KfW werde dies
eine kleine Aufgabe sein, die gut zu den ebenfalls von der KfW
abgewickelten vereinigungsbedingten Sonderaufgaben passe. Wenn das
Gesetz nun auf den Weg gebracht werde, habe die KfW zweieinhalb
Jahre Zeit zur Einarbeitung.
Berlin: (hib/VOM) Die "Staatliche Versicherung der DDR in
Abwicklung" (SinA) soll zum 1. Januar 2008 aufgelöst werden.
Die Abwicklung noch verbleibender Schadensfälle soll dann von
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen
werden. Dies sieht ein Änderungsantrag von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_133/02