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133/2005
Stand: 11.05.2005
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Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht auf den Bausektor beschränken

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Beschränkung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den Bausektor aufheben. Wie es in einem Gesetzentwurf (15/5445) heißt, ist das 1996 verabschiedete Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Bausektor und die Seeschifffahrtsassistenz beschränkt. Die Fraktionen wollen dies aufheben, um damit für alle Branchen die Möglichkeit zu eröffnen, durch den Abschluss von Tarifverträgen das Gesetz auch für die eigene Branche nutzbar zu machen. Dabei müsse aber das EU-rechtliche Verbot der Ausländerdiskriminierung beachtet werden. Im Ausland ansässige Arbeitgeber dürften nur dann zur Einhaltung deutscher Tarifverträge verpflichtet werden, wenn auch jeder entsprechende inländische Arbeitgeber diese Tarife zwingend einhalten muss. Da die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ebenso wie der alternativ mögliche Erlass einer Rechtsverordnung nur die im Tarifvertragsgebiet ansässigen Arbeitgeber rechtlich binde, könnten diese Instrumente die inländischen Arbeitgeber nur dann lückenlos erfassen, wenn das gesamte Bundesgebiet zum Tarifvertragsgebiet wird. SPD und Bündnisgrüne betonen, die Erweiterung der Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sei nicht mit dem Erlass staatlicher Mindestlöhne gleichzusetzen. Allein die Tarifvertragsparteien entschieden über den Abschluss von Tarifverträgen und damit auch über die Herstellung bundesweit flächendeckender Tarifvertragsstrukturen. Die als weiterer Schritt erforderliche Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags oder der Erlass einer Rechtsverordnung könne der Staat nicht von Amts wegen vornehmen. Das Verfahren könne in beiden Fällen nur auf Antrag einer beteiligten Tarifvertragspartei eingeleitet werden. Zu den Gesetzesfolgen heißt es in dem Entwurf, nur dort, wo die Tarifvertragsparteien bundesweit flächendeckende Strukturen herstellen und auf eigenen Antrag ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, werde eine Rechtswirkung eintreten. Dann würden die deutschen Tarifverträge dazu führen, dass sich das Lohnniveau auch bei grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern erhöhe. Dies könnte sich wiederum in Preiserhöhungen niederschlagen, wenn es den entsendenden Unternehmen im Ausland gelingt, diese Zusatzkosten auf ihre deutschen Kunden zu überwälzen. Mittelfristig, so die Koalition, könnten bei breiterer Anwendung der Neuregelung größere Teile der deutschen Wirtschaft indirekt belastet werden, und zwar um so stärker, je mehr Vorleistungen die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer produziert haben und je besser es ihren ausländischen Arbeitgebern gelingt, ihre Angebotspreise aufgrund höherer Arbeitskosten anzupassen. Wenn es durch dieses Gesetz zur Einführung allgemein verbindlicher tarifvertraglicher Mindestlöhne komme, könne dies in den entsprechenden Branchen zu höheren Arbeitskosten mit Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Höhe der an Arbeitslose zu zahlenden Leistungen führen. Bislang sind nach Angaben der Fraktionen im Ausland ansässige Arbeitgeber mit Ausnahme des Bausektors nicht verpflichtet, ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern die hier geltenden Tarifvertragsbedingungen zu gewähren. Dadurch würden hierher entsandte Arbeitnehmer benachteiligt und vor allem die bei kleinen und mittleren Unternehmen bestehenden Arbeitsplätze durch unfairen Wettbewerb gefährdet.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_133/05
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