hib-Meldung
135/2005
Stand: 12.05.2005
Experten befürworten mehr Werbung für rezeptfreie Medikamente
15/4117) wird von Experten
überwiegend positiv beurteilt. Bei einer öffentlichen
Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwochabend betonte
die Vertreterin der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen
(VDPC), Constanze Neuhann-Lorenz: "Plastische Chirurgie ist keine
Ware, die kommerziell vermarktet werden sollte, sondern es geht um
eine Patientenbehandlung, es geht um Leiden, die gemindert werden
sollen. Die Vermarktung einer solchen Patientenbehandlung als Ware
ist geradezu pervers." Sie unterstützte damit den Vorschlag
des Bundesrates, Werbung für Schönheitsoperationen ohne
zwingende medizinische Notwendigkeit zu verbieten. In weniger
drastischen Worten aber dennoch deutlich signalisierte auch die
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Zustimmung zu dem Entwurf.
Dieser sieht vor, nicht nur suggestive, irreführende Werbung
für solche Eingriffe, sondern auch Vorher-/Nachhervergleiche
zu verbieten. Vzbv-Vertreter Thomas Isenberg verwies in dem
Zusammenhang auf die "erheblichen Risiken für die Patienten
und für die Solidargemeinschaft", die sich aus solchen
Verfahren ergeben würden. Allerdings plädierte der
Verband für eine weitergehende Regelung und forderte ein
komplettes Werbeverbot "aufgrund der steigenden Anzahl solcher
Operationen bei Kindern und Jugendlichen". Christoph Fiedler vom
Bundesverband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) betonte,
dass es "sicherlich viele Entwicklungen gibt, die man nicht gut
heißen kann". Aber dennoch sei zu fragen, ob allein die
Werbung dafür verantwortlich sei, denn irreführende
Werbung sei bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt verboten. Eine
der kritischsten Positionen bezog der Zentralverband der Deutschen
Werbewirtschaft (ZAW). Die vorgesehene Gesetzesänderung sei
mit dem Leitbild des informierten und aufgeklärten
Durchschnittsverbrauchers nicht in Einklang zu bringen, heißt
es in der schriftlichen Stellungnahme. Auch den Hinweis auf den
besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen ließ der
Verband nicht gelten. Schließlich seien
Schönheitsoperationen an Minderjährigen nur mit
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Grundsätzlich stimmten die Experten den Plänen der
Koalition zu, Werbung für verschreibungsfreie Medikamente zu
liberalisieren. In einem Entwurf der Regierungsfraktionen zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes (15/5316), mit dem die nationalen
Vorschriften mit europäischem Recht in Einklang gebracht
werden sollen, ist eine solche Liberalisierung vorgesehen. Eine
Neuregelung sei erforderlich, schreibt die vzbv in ihrer
Stellungnahme, "da das Informationsbedürfnis der
Öffentlichkeit durch die Herausnahme der rezeptfreien
Medikamente aus der Erstattungsfähigkeit der Gesetzlichen
Krankenkasse gestiegen ist". Allerdings sei es notwendig, weiter
Beschränkungen aufrecht zu erhalten, wenn es um
meldepflichtige Infektionskrankheiten, bösartige
Tumorneubildungen oder Suchtkrankheiten gehe. Der Verband der
privaten Krankenversicherung regte an, den Gesetzentwurf so zu
ergänzen, dass Fach- und Gebrauchsinformationen aller
zugelassenen Arzneimittel, die nicht Werbezwecken dienen, von einem
Werbeverbot ausgespart bleiben. Da in anderen europäischen
Ländern solche Informationen zum Teil über das Internet
bezogen werden können, ginge der Verbot ins Leere, heißt
es in der schriftlichen Stellungnahme. Außerdem hätte er
den Nachteil, dass deutsche Verbraucher falsche und in Deutschland
nicht gültige Informationen erhalten würden. Zur
Diskussion stand auch die im dem Gesetzentwurf vorgesehene
Anpassung der Informationen auf Packungsbeilagen an
europäische Richtlinien. Sie wurde von den Experten zwar
überwiegend positiv bewertet. Allerdings befürworteten
sie eine längere Übergangsfrist, um die nötigen
Umstellungen durchzusetzen. Peter Schmidt von Pro-Generika verwies
auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand, den derzeit noch niemand
absehen könne. Deshalb sei es sinnvoll einen einheitlichen
Stichtag für die Anpassung der Arzneimittel-Kennzeichnung auf
das Jahr 2010 zu verlegen. Bisher sieht der Entwurf einen solchen
Stichtag bereits für das Jahr 2008 vor. Dem Vorschlag Schmidts
schlossen sich auch die Vertreter des Bundesverbandes der
Arzneimittel-Hersteller (BAH) und des Verbandes Forschender
Arzneimittelhersteller (VFA) an.
Berlin: (hib/CHE) Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zur
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_135/01