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136/2005
Stand: 12.05.2005
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Telekommunikationsbranche: Geplanter Kundenschutz teilweise überzogen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Die Telekommunikatonsbranche hält die von der Bundesregierung geplanten Änderungen telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (15/5213) für teilweise überzogen. Dies ergibt sich aus den schriftlichen Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, die am heutigen Donnerstag begonnen hat. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Verbraucherschutz bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten zu verbessern. Entsprechend kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu einer positiven Bewertung der Vorlage. Genannt werden im Einzelnen die Einbeziehung der in den Mobilfunknetzen genutzten Kurzwahl-Rufnummern mit ihren zum Teil teureren daten- und sprachbasierten Diensten in das Telekommunikationsgesetz und die Ausweitung der Preisangabe auf alle Rufnummernbereiche, über die Dienste angeboten werden, die über die eigentliche Verbindungsleistung hinausgehen, also Premium-, Auskunfts- oder Massenverkehrsdienste. Die Verbraucherschützer loben ferner, dass das Recht auf einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis nicht mehr auf die Sprachkommunikationsdienste beschränkt sein soll, sondern auch für Online-Verbindungen verlangt werden kann. Call-by-Call-Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, vor dem Schalten der Verbindung eine Preisansage anzubieten, um so zur Transparenz angesichts sich rasch ändernder Preise und Tarife beizutragen. Kritisiert wird vom Bundesverband dagegen die Erhöhung des Maximalbetrags für zeitabhängig abgerechnete Premium-Dienste von 2 auf 3 Euro pro Minute. Bemängelt wird auch die Ausnahme des Mobilfunks von wichtigen Anforderungen. Diese sei unangebracht und sollte gestrichen werden, so die Verbraucherschützer.

Dagegen lehnt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) - wie auch einzelne geladene Firmen der Telekommunikationsbranche - eine generelle Pflicht zur so genannten Handshake-SMS bei jedem Dienst ab einem Euro ab. Die Handshake-SMS, die dem Kunden vor Inanspruchnahme eines Dienstes eine Bestätigung über die erhaltene Preisinformation abverlangt, soll beim Kunden Aufmerksamkeit hervorrufen. Diese Warnfunktion gehe jedoch bei einem inflationären Einsatz verloren, so der BDI. Wenn der Kunde routinemäßig eine solche SMS bekomme, werde er sie auch routinemäßig ignorieren. Der Verband schlägt vor, den Schwellenwert auf mindestens 3 Euro anzuheben. Abgelehnt werden darüber hinaus unbegrenzte kostenlose Sperrmöglichkeiten, weil diese die Kosten auf die Allgemeinheit der Verbraucher umverteilten. Die Unternehmer würden gezwungen, andere kostenpflichtige Leistungen zu verteuern, um solche Kosten zu decken. Damit würden jene Kunden subventioniert, die viele kostenlose Leistungen nutzten, während andere Kunden diese Leistungen nicht wünschten und auch nicht beanspruchten. Der BDI tritt ebenso gegen überzogene Vorschriften im Bereich der Kurzwahldienste ein. Ein gesetzlich vorgeschriebener Warn-SMS-Schwellenwert von 20 Euro im Monat sei willkürlich gewählt und werde praktische Probleme bereiten. Schließlich stehen für den BDI die Kosten einer generellen Preisansagepflicht im Call-by-Call-Bereich "in krassem Missverhältnis zum Preis des Produkts".

Die Deutsche Telekom AG unterstreicht, die Regelungen zur Preistransparenz bei Mehrwertdiensten dürften die Zukunftsmärkte nicht unnötig behindern. Durch Verschärfungen entstünden erhebliche Kosten, die nicht nur die Branche belasteten und Finanzmittel sowie Entwicklungskapazitäten blockierten. Diese Kosten müssten auch teilweise an die Kunden weitergegeben werden. So habe am Ende der Kunde, der eigentlich geschützt werden solle, durch die Einschränkung des Diensteangebots und überhöhte Preise das Nachsehen. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten mahnt, es sollten keine Regelungen getroffen werden, die in unproblematische vertragliche Beziehungen zwischen Kunden und Unternehmen eingreifen. Der Gesetzentwurf sei in einigen Punkten nicht präzise genug, und einige Regelungen setzten zu sehr auf nachträgliche Eingriffe statt auf Prävention. Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften begrüßt, dass in einem Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Verpflichtung in das Gesetz aufgenommen werden soll, Unternehmen angemessen zu entschädigen, wenn sie originär staatliche Aufgaben übernehmen. Dennoch seien immer noch für zahlreiche Überwachungsmaßnahmen des Bundesverfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) keine Entschädigungen vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_136/02
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