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148/2005
Stand: 01.06.2005
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Spielbankumsätze sollen steuerpflichtig werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die bislang steuerfreien Umsätze der öffentlichen Spielbanken, die aus deren Betrieb hervorgehen, in die Umsatzsteuerpflicht einbeziehen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/5558) eingebracht, durch den das Umsatzsteuergesetz geändert werden soll. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser habe im Februar entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz in öffentlichen Spielbanken unzulässig ist, wenn gleichartige Umsätze außerhalb dieser Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Der umsatzsteuerliche Neutralitätsgrundsatz würde verletzt, wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger Glücksspielumsätze an die Identität des Veranstalters oder Betreibers der Spiele oder Geräte angeknüpft werde, so der Gerichtshof. Von den erwarteten Steuermehreinnahmen in diesem Jahr in Höhe von 12 Millionen Euro würden 6 Millionen Euro auf den Bund, 5 Millionen Euro auf die Länder und 1 Million Euro die Gemeinden entfallen. Vorgesehen ist, dass das Gesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/05
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