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148/2005
Stand: 01.06.2005
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Emissionsbegrenzung bei Motoren in der Binnenschifffahrt angestrebt

Während die Neufassung dem Bund keine zusätzlichen Kosten verursache, werden laut Vorlage für die Länder jährliche Mehrkosten von durchschnittlich 907.000 Euro entstehen. Einmalige Anlauf- oder Umstellungskosten werden mit insgesamt 143.000 Euro veranschlagt. Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte den Schadstoffausstoß bei Verbrennungsmotoren in der Binnenschifffahrt begrenzen, wie es eine Richtlinie des EU-Parlaments und Rates vorgibt. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/5557) vorgelegt. Nach ihm sollen das Typgenehmigungsverfahren, die technische Zulassung und Produktüberwachung von zulassungspflichtigen Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern künftig unter das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz fallen und von einer Bundesbehörde überwacht werden. Dabei heißt es, vergleichbare internationale Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zur Emissionsbegrenzung seien bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Das hierzu funktionierende System der Typgenehmigungsverfahren sei im Interesse aller Beteiligten auch im Rahmen der Richtlinie anzuwenden. Die Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche Regelung wird damit begründet, dass damit "erhebliche Verzerrungen" beim Verkehr mit zulassungspflichtigen Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern sowie deren Bauteile und Ausrüstungsgegenstände, die Ländergrenzen übergreifend in den Verkehr gebracht werden, vermieden würden. Für die Wirtschaft entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung keine Kosten durch das Gesetz. Ferner rechnet sie damit, dass die aufgrund erlassener Rechtsverordnungen zu erhebenden Gebühren sich im üblichen, vertretbaren Rahmen bewegen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/08
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