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157/2005
Stand: 08.06.2005
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Koordinierte Zusammenarbeit der Organisationen in der Entwicklungspolitik

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/JAD) Einen Wettbewerb um einzelne Projekte und deren finanzielle Zuwendung, zwischen den staatlichen Organisationen sieht die Bundesregierung durch deren Zusammenarbeit und eine gemeinsame Planung ausgeschlossen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/5543) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/3853) mit. Leitfaden der Entwicklungspolitik der Bundesregierung seit 1998 sei der Grundsatz "Entwicklungszusammenarbeit (EZ) aus einem Guss". Der Bund sei an fünf Gemeinschaften mit beschränkter Haftung sowie an einem Kreditinstitut beteiligt, die im Dienst der EZ stehen. Darüber hinaus arbeite man mit 225 privaten Trägern zusammen. Für die Projektmittel für die Nichtregierungsorganisationen (NRO) stehe ein eigener Hauhaltstitel zur Verfügung. Direkte Konkurrenz zwischen dem Eigeninteresse am Erhalt der staatlichen Durchführungsorganisationen und der Vergabe von Projektmitteln an NRO bestehe somit nicht.

Die NROs berichteten regelmäßig in Projektberichten über die von deutscher Seite geförderten Maßnahmen. Hinweise auf Korruption verneint die Bundesregierung. In den letzten acht Jahren habe es nur einen Fall gegeben, in dem Fördermittel zurückgefordert werden mussten.

Die Koordination erfolge über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Entsprechend der verbindlichen Vorgaben des BMZ nutzten die Institutionen der öffentlichen bilateralen EZ ihre jeweiligen Vorteile, bezögen ihre Aktivitäten stärker aufeinander und stimmten sich intensiver ab, heißt es. Ein Länderkonzept bilde die Basis für die Koordinierung mit anderen Akteuren. Die Konzentration der Arbeit auf spezielle länderbezogene Kernprobleme, die einheitlich für alle Instrumente der bilateralen deutschen EZ maßgeblich sind, sei das Ziel. Für die nichtstaatlichen Träger diene die Schwerpunktsetzung als Orientierung für ihre eigenen Aktivitäten. Die Bildung von Programmen unter Einbeziehung möglichst aller deutschen EZ-Institutionen gewährleiste eine arbeitsteilige Organisation. Neben der Vermeidung von Konkurrenz sichere dieser Ansatz auch die Verringerung der konzeptionellen Vielfalt. Eine Überforderung der Kooperationsländer durch unterschiedliche bürokratische Anforderungen werde vermieden. Zur Bündelung und Steuerung der verschiedenen Instrumente der deutschen EZ und ihrem einheitlichen Auftritt nach außen seien Länderteams eingerichtet worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_157/02
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