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165/2005
Stand: 15.06.2005
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Sperrzeiten während der Fußball-WM vor Ort festlegen

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/VOM) Der Tourismusausschuss hat sich am Mittwochnachmittag dafür ausgesprochen, dass die Öffnungszeiten von Biergärten und Freiluftgaststätten während der Fußballweltmeisterschaft 2006 von den Kommunen vor Ort festgelegt werden. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/5585) nahm der Ausschuss gegen das Votum von CDU/CSU und FDP an. Die Sozialdemokraten kündigten an, dass Läden während der WM werktags von 6 Uhr bis 24 Uhr und sonntags von 14 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein können. Damit sei während des sportlichen Großereignisses für ausreichend Flexibilität gesorgt. Für die Koalitionsfraktionen kommt es darauf an, sowohl das Ruhebedürfnis der Anwohner als auch die Interessen der Gaststättenbesucher und der Wirte zu berücksichtigen und zu einem Ausgleich zu kommen.

Keine Mehrheit fanden Anträge der CDU/CSU (15/5552) und der FDP (15/5581). Die Union war dafür eingetreten, den Beginn der Sperrzeit in der Außengastronomie während des heute beginnenden Fußball-Confederations-Cups auf 24 Uhr zu legen. Sollte sich eine solche Ausnahmegenehmigung als erfolgreich herausstellen, so die Union, sollte die Sperrzeit während der gesamten Fußball-WM ebenfalls auf 24 Uhr gelegt werden. Die Union forderte darüber hinaus Immissionsgrenzwerte für den von Freiluftgaststätten ausgehenden "Kommunikationslärm", damit die Betriebe von einer sich daraus ergebenden Liberalisierung der Sperrzeiten profitieren könnten. Die FDP wollte, dass während der Sommerzeit die für die Nacht geltenden Lärmschutzregelungen erst um Mitternacht in Kraft treten. Auch sie befürwortete höhere Lärmschutzwerte für die Außengastronomie und Öffnungszeiten bis Mitternacht. Die FDP betonte, es gehe nicht darum, Kompetenzen von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Im Übrigen sollte die Zuständigkeit für den Ladenschluss möglichst auf die Länder übertragen oder aber die Ladenschlussregelung für die Zeit der Weltmeisterschaft ausgesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_165/01
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