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165/2005
Stand: 15.06.2005
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Anwendung der DNA-Analyse soll erleichtert werden

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Koalitionsfraktionen möchten die Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren erweitern und bestehende Rechtsunsicherheiten durch "klare und übersichtliche gesetzliche Regelungen" abbauen. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/5674). Für so genannte Reihengentests zur Aufklärung von Verbrechen soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Eine freiwillige Mitwirkung der betroffenen Personen sei ebenso erforderlich wie die vorherige richterliche Anordnung.

Weiter soll der Richtervorbehalt für die molekulargenetische Untersuchung von aufgefundenen Spuren gestrichen werden. Nach Angaben von SPD und B'90/Grüne kann diese Untersuchung bisher erst dann erfolgen, wenn vorher eine entsprechende gerichtliche Anordnung ergangen ist. Da diese Anordnung der Spurenuntersuchung jedoch regelmäßig zu erlassen sei, habe es praktisch keine Entscheidungsalternative für das Gericht gegeben, so die Begründung. Auch soll künftig keine gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich sein, wenn die betroffenen Personen mit einer DNA-Analyse einverstanden sind.

Ferner ist eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonals für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung vorgesehen. Nach Auffassung von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen trägt das geltende Recht, das im Rahmen eines anhängigen Ermittlungsverfahrens keine Eilentscheidungen zulässt, praktischen Bedürfnissen nicht ausreichend Rechnung. Zudem sollen die Voraussetzungen für eine DNA-Analyse zu Zwecken künftiger Strafverfolgung dahingehend erweitert werden, dass die Maßnahme auch bei Beschuldigten zulässig wird, die wiederholt Straftaten - auch von jeweils nicht erheblicher Bedeutung - begangen hätten oder diese voraussichtlich begehen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_165/03
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