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176/2005
Stand: 29.06.2005
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Bundesregierung: Beamte werden nicht überdurchschnittlich belastet

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Das geplante Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz belastet Beamte nicht überproportional. Das geht aus einer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung (15/5811) hervor, die sich auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundsregierung für ein Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz (15/5796) bezieht. Der Entwurf sieht vor, den Nachhaltigkeitsfaktor des Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen, indem schrittweise das Versorgungsniveau und damit der Höchstruhegehaltssatz abgesenkt wird.

Der Bundesrat hatte den Entwurf abgelehnt und kritisiert, dass er die Versorgungsempfänger überproportional belaste. Die Beamtenversorgung kombiniert eine allgemeine Grundsicherung - wie die gesetzliche Rentenversicherung - mit einer Zusatzversicherung, wie sie für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft in Form von Betriebsrenten geleistet werden. Eine Absenkung des Versorgungsniveaus würde, so der Einwand des Bundesrates, auch den Teil der Versorgung mindern, der bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer durch eine betriebliche Alterssicherung gedeckt wäre und der dort von Einschränkungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berührt wäre. Deshalb können Absenkungen des Rentenniveaus nicht 1:1 auf die Beamtenbesoldung übertragen werden, argumentierte der Bundesrat.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundsregierung diese Auffassung ab. Einschränkungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung dürften nicht nur auf jenen Teil der Beamtenversorgung übertragen werden, der der gesetzlichen Rente entspricht, heißt es. Vielmehr sei zu berücksichtigen, dass die grundlegende Reform der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch den Tarifvertrag Altersvorsorge vom 1. März 2002 zu erheblichen Leistungseinschränkungen geführt habe. Es wäre mit der sozialen Symmetrie nicht vereinbar, wenn die Beamtenversorgung nur zu einem Teil in die Leistungsbeschränkungen einbezogen würde, so die Meinung der Bundesregierung. Denn dies hätte zur Folge, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einen größeren Beitrag zur Stabilisierung der Alterssicherungssysteme leisten würden als Beamte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_176/03
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